Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer Kosten- und Leistungsrechnung besteht nicht. Allerdings ist kein Unternehmen ohne eine aussagefähige Betriebsbuchhaltung überlebensfähig, Das Ziel der nachhaltigen Gewinnmaximierung kann nur dann erreicht werden, wenn der Prozess der Leistungserstellung nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip erfolgt.
Die Aufgaben bestehen somit in der
- Erfassung (Kostenartenrechnung),
- Verteilung (Kostenstellenrechnung) und
- Zurechnung (Kostenträgerrechnung)
der Kosten, die bei der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung entstehen, um
- eine Entscheidungsgrundlage für betriebliche Dispositionen zu schaffen und
- eine wirksame Kostenkontrolle zu ermöglichen.
Mithilfe einer Kostenrechnung, die den allgemeinen Grundlagen entspricht, lassen sich für einen Unternehmer viele Fragestellungen beantworten. Hierzu gehören insbesondere:
- Kalkulation der Selbstkosten zur Festlegung des Angebotspreises