EXIST Gründerstipendium

17.04.2021 | Finanzierung + Förderung, Förderprogramme

Das Förderprogramm EXIST des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) richtet sich an die Gründungskultur an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Insgesamt gibt es drei Förderrichtlinien, die EXIST Gründungskultur, der EXIST Forschungstransfer und das EXIST Gründerstipendium.

Zielgruppe des EXIST Gründerstipendiums sind Studierende, Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Gefördert werden technologieorientierte und wissensbasierte Existenzgründungen in der Vorgründungsphase. Die Gründenden können Hilfen zum Lebensunterhalt beantragen, Sachmittel und Coaching. Während der Laufzeit von maximal 12 Monaten soll ein Businessplan erarbeitet und vorgelegt sowie marktfähige Produkte und innovative Dienstleistungen entwickelt werden.

Die Antragstellung erfolgt über die Hochschule, diese zahlt auch die Stipendien aus. Ein Mentor oder eine Mentorin der Hochschule betreut das Gründungsteam. Je nach Bedarf und Möglichkeiten werden Räumlichkeiten und Infrastruktur zur Verfügung gestellt.

Es gibt einige Bedingungen oder Ausschlusskriterien – zum Beispiel darf die Gründung zu Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und die Gründenden müssen in Vollzeit an ihrem Gründungsprojekt arbeiten. Es ist nicht möglich, zeitintensive Tätigkeiten zusätzlich auszuüben, ebenso dürfen meist keine weiteren Fördermittel oder Stipendien bezogen werden.

Auf der EXIST Gründerstipendium Seite findest Du viele weitere Informationen, am besten liest Du Dir auch die FAQs durch, damit Du besser einschätzen kannst, ob das Programm für Dich in Frage kommt. Kontaktiere uns, wenn Du eine Beratung wünschst, weitere Informationen benötigst oder vorhast, einen Antrag zustellen.

Die wichtigsten Konditionen des EXIST Gründerstipendiums:

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Hochschuleinrichtungen sowie Hochschulen
  • Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben. Das Team darf nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen
  • Gründerteams bis maximal drei Personen
  • Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/ technischer Mitarbeiter gefördert werden. Der Abschluss eines Teammitglieds kann länger als fünf Jahre zurückliegen-

Was wird gefördert?

  • Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben
  • Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen

Wie wird gefördert?

Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:

  • Promovierte Gründer*innen 3.000 Euro/Monat
  • Absolvent*innen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
  • Technische Mitarbeiter*innen 2.000 Euro/Monat
  • Studierende 1.000 Euro/Monat
  • Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind

Sachausgaben/ Coaching

  • bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
  • Coaching: 5.000 Euro

Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.

Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer*innen leisten?

Hochschule bzw. Forschungseinrichtung

  • ist in ein Gründernetzwerk eingebunden
  • stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur
  • verwaltet Fördermittel

Gründer*in

  • erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks
  • besucht eintägiges Seminar “Gründerpersönlichkeit”
  • präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach fünf Monaten
  • legt Businessplan nach zehn Monaten vor
  • führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab

Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?

Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.

Wer stellt den Antrag?

  • Hochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Stand Dezember 2020

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FAQs zum EXIST-Gründerstipendium