Bevor es bei der Existenzgründung mit der Geschäftstätigkeit losgehen kann, müssen Sie gegebenenfalls Genehmigungen, Erlaubnisse oder Zulassungen für Ihr Unternehmen einholen. Hier ist zu berücksichtigen, dass es bei behördlichen Prüfungen zu Zeitverzögerungen und Mehrkosten kommen kann.
Dieser Artikel ist ein Ausschnitt aus dem Beitrag Gründungsformalitäten.
Gewerbeaufsichtsamt
Die Gewerbeaufsichtsämter der Bundesländer beaufsichtigen die Einhaltung von Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtige Gewerbe während der gesamten Betriebsdauer auf Einhaltung der für das entsprechende Gewerbe zutreffenden Vorschriften und Pflichten zu kontrollieren.
Umweltamt
Ebenso sind etwaige Auflagen des Umweltamtes zu beachten. Häufig werden beispielsweise die Kosten zur Erfüllung von Umweltschutzauflagen unterschätzt, zum Beispiel für eine Renaturalisierung, oder dem Unternehmer sind die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nicht bekannt.
Bauamt
Wenn Räume, die aktuell zu Wohnzwecken genutzt werden, zukünftig als Geschäftsräume genutzt werden sollen, muss eine Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt beantragt werden. Dieser Antrag sollte möglich frühzeitig gestellt werden, um geplante Um- und Neubauten rechtzeitig mit dem Bauamt abstimmen zu können.
Gesundheitsamt
Darüber hinaus sind gesetzliche Vorgaben und Auflagen des Gesundheitsamtes zu beachten. So muss beispielsweise für neu gegründete Gastronomiebetriebe eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt stattgefunden haben. Außerdem müssen ein behördliches Führungszeugnis und eine Bestätigung der Industrie- und Handelskammer über die Teilnahme an einem Seminar für Hygiene und den Umgang mit Lebensmitteln vorhanden sein. Angestellte benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Amtsarztes. Außerdem erfolgen Prüfungen, ob die hygienischen Standards eingehalten werden.