Gründungsformalitäten

06.11.2020 | startUPkit

Mit der Gründung von Unternehmen gehen in den meisten Fällen formelle Pflichten einher. Darüber hinaus sollten bestimmte Handlungen freiwillig vorgenommen werden, damit sich beim Markteintritt keine Nachteile ergeben.

Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Bei der Gründung einer Gesellschaft muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden, nur bei Einzelunternehmen ist dies nicht nötig.

Gesetzliche Anmeldungen und Erlaubnisse

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Dies bedeutet, dass grundsätzlich jeder eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen darf. Mit wenigen Ausnahmen können Entrepreneure daher ihr Unternehmen gründen, ohne eine Erlaubnis oder Zulassung zu benötigen. Trotz der Gewerbefreiheit ist jeder Gründer gesetzlich verpflichtet, die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bei verschiedenen Behörden und Institutionen anzumelden, und zwar unabhängig davon ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Hierzu gehören insbesondere:

  • Handelsregister (Amtsgericht)
  • Gewerbeamt
  • Finanzamt
  • Arbeitsamt
  • Berufskammer (bei Freien Berufen)
  • Handwerkskammer (bei Handwerksberufen)
  • Berufsgenossenschaft
  • Industrie- und Handelskammer
  • Statistisches Landesamt
  • Krankenversicherungen (bei Beschäftigung von Mitarbeitern)
  • Rentenversicherung (bei Beschäftigung von Mitarbeitern)

Einholung behördlicher Genehmigungen

Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass gesetzliche Anforderungen eingehalten und notwendige behördliche Erlaubnisse eingeholt werden. Hier ist zu berücksichtigen, dass es bei behördlichen Prüfungen zu Zeitverzögerungen und Mehrkosten kommen kann.

Schutz des geistigen Eigentums

Jedes neue Geschäftsmodell beginnt mit einer Idee. Das Problem für den Existenzgründer besteht darin, dass Ideen als solche nach deutschem Recht grundsätzlich nicht schutzfähig sind, soweit sie sich nicht bereits in einer bestimmten Form verwirklicht haben. Dies gilt insbesondere für ein Geschäftsmodell, hinter dem eine Idee steht, die selbst freihaltungsbedürftig ist und somit nicht von einer Person monopolisiert werden kann. Dennoch bestehen verschiedene Möglichkeiten, Ideen zu schützen, und zwar durch

  • Patentschutz (durch PatG)
  • Gebrauchsmusterschutz (durch GebrMG)
  • Markenschutz (durch MarkenG)
  • Designschutz (durch DesignG)
  • Urheberrecht (durch UrhG und Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG)

Domain-Registirierung

Spätestens bei der Gründung des Unternehmens sollte sich der Gründer eine Domain registrieren, die später für den Webauftritt genutzt wird.

Achtung

Sogenannte Grabber durchsuchen regelmäßig die Handels- und Markenregister auf Neuanmeldungen. Wurde eine neue Firma, also der Name eines Unternehmens, noch nicht als Domain registriert, übernimmt der Grabber diese, um sie für viel Geld an den Existenzgründer zu verkaufen. Es empfiehlt sich daher, die Registrierung vorzunehmen, sobald die Firma feststeht. Spätestens sollte sie vor der Anmeldung in den öffentlichen Registern erfolgen.