Die systematische Vorentwicklung ist eine wichtige Phase in Innovationsvorhaben. Denn gerade die frühen Innovationsphasen stellen vielfach die Weichen auf Erfolg oder Misserfolg. Im Zentrum der Vorentwicklung steht der Einsatz innovativer Entwicklungen, vor allem also von Technologien, für konkrete Produkte, bevor diese dann in der eigentlichen Produktentwicklung zur Marktreife geführt werden.

Die Vorentwicklung umfasst

  • Ideengenerierung: Konzeption der Produktidee an sich,
  • Produktdefinition: Definition des Neuprodukts einschließlich dessen Positionierung, Nutzen und Design (technische Merkmale, Eigenschaften, Spezifikationen),
  • Projektevaluation: Bewertung der Umsetzung eines Entwicklungsprojekts unter Berücksichtigung von Vermarktung, Technik, Herstellung und Finanzen.

Als Abschluss der Vorentwicklung steht in der Regel die Bewertung der Machbarkeit. Auf Basis der Bewertung der Machbarkeit kann dann über die Umsetzung eines Entwicklungsprojekts als nächsten Schritt entschieden werden. Beleg für die technische Machbarkeit ist die Konstruktion eines Prototyps, dessen Entwicklung den Abschluss der Phase der Produktentwicklung bildet.

Der Nachweis der Machbarkeit ergibt sich insbesondere aus

  • technischen Anforderungen,
  • funktionalen Anforderungen,
  • nicht funktionalen Anforderungen,
  • Kundenanforderungen,
  • rechtliche Hindernisse, insbesondere gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Gebrauchsmuster)

Im Zuge des Nachweises der Machbarkeit gilt es zu klären, welche Anforderungen besonders wichtig und damit möglicherweise K.o.-Kriterien sind. Hilfreich ist die Nutzung von entsprechenden Metriken zur Bewertung der Machbarkeit, die als Entscheidungsunterstützung für den Anstoß des Entwicklungsprojekts herangezogen werden können.