Es gibt eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die dem Schutz des Verbrauchers dienen. Hierzu zählen unter anderen insbesondere die Vorschriften zu
- Verbrauchsgüterkaufverträgen,
- Fernabsatzverträgen (§§ 312c ff BGB),
- Haustürgeschäften (§§ 312b BGB),
- Preisangaben (Preisangabengesetz und -verordnung)
Für diese Vorschriften gelten die Begriffe Verbraucher und Unternehmer, wie sie im BGB definiert sind:
- Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu nicht gewerblichen oder beruflichen Zwecken abschließt; Verbraucher ist somit auch jeder Gewerbetreibende oder Berufstätige, solange die bestellte Ware/ Dienstleistung einem nicht dem gewerblichen Zweck dient.
- Unternehmer ist nach § 14 BGB jede natürliche/ juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.