Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

26.01.2021 | Finanzierung + Förderung

Innovationsgutscheine bieten Unternehmen finanzielle Unterstützung bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleitungen und Produktionsverfahren oder bei deren wesentlichen qualitativen Weiterentwicklung. Sie unterstützen dabei die Inanspruchnahme von externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Freien Berufe und Existenzgründungen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg.

Innovationsgutscheine A
können für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld einer Entwicklung beantragt werden.

Innovationsgutscheine B und Hightech
kommen für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Frage.

Die maximale Unternehmensgröße beträgt 100 Beschäftigte (in Sonderfällen bis 250 Mitarbeiter) und maximal 20 Millionen Euro Vorjahresumsatz bzw. Vorjahresbilanzsumme (in Sonderfällen bis 50 Millionen Euro).

Innnovationsgutscheine können einzeln beantragt werden, sie können aber auch kombiniert werden

Kombinationsmöglichkeiten
Innovationsgutschein A + Innovationsgutschein B
Innovationsgutschein A + Innovationsgutschein Hightech Start-up
Innovationsgutschein A + Innovationsgutschein Hightech Digital
Innovationsgutschein A + Innovationsgutschein Hightech Mobilität
(gleichzeitig für ein Vorhaben oder zeitlich unabhängig für ein Vorhaben oder für unterschiedliche Vorhaben)

Pro Unternehmen kann pro Jahr einmal eine Förderung erfolgen, bzw. zweimal für den Innovationsgutschein Hightech. Mehrfache Förderungen sind nur bei unterschiedlichen Innovationsprojekten möglich. Der Auftrag für die entsprechende Leistung darf bei Antragsstellung noch nicht erteilt worden sein, der Auftragnehmer muss aber bereits feststehen.

Gefördert werden die Kosten für externe öffentliche oder privatrechtliche Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen von öffentlichen Trägern oder privatwirtschaftlichen Anbietern.

Innovationsgutschein A

  • für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation.
  • Beispiele :Technologie-, Patent- oder Marktrecherchen, Machbarkeits- Werkstoff- oder Designstudien oder Studien zur Fertigungstechnik.
  • Förderung: 80 % der Ausgaben, bis maximal 2500 Euro

Innovationsgutschein B

  • für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren bis zur Markt bzw. Fertigungsreife auszugestalten.
  • Beispiele: Design und Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau, Produkttests zur Qualitätssicherung oder Umweltverträglichkeit
  • Förderbetrag: bis 50 % der Ausgaben, bis maximal 5.000 Euro

Innovationsgutschein Hightech Start-up

  • für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung
  • Unterstützung umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen eines innovativen Vorhabens aus den Zukunftsfeldern: Digitalisierung, Nachhaltige Mobilität, Bio-, MedTech und Pharma sowie Umwelttechnologie
  • Förderbetrag: 50% der Ausgaben, bis maximal 20.000 Euro

Innovationsgutschein Hightech Digital

  • für kleine und mittlere Unternehmen, die älter sind als fünf Jahre
  • Unterstützung umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Zusammenhang mit der Entwicklung und Realisierung von digitalen Produkten und Dienstleistungen
  • Förderbetrag: 50% der Ausgaben, bis maximal 20.000 Euro

Innovationsgutschein Hightech Mobilität

  • für kleine und mittlere Unternehmen, die älter sind als fünf Jahre
  • Unterstützung umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung und Realisierung von anspruchsvollen Technologie- und Prozessinnovationen im Zusammenhang mit nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zukünftiger Mobilität.
  • Förderbetrag: 50% der Ausgaben, bis maximal 20.000 Euro

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