Domain-Registrierung

15.12.2020 | Business Know-How, Recht + Steuern

Spätestens bei der Gründung des Unternehmens sollte sich der Gründer eine Domain sichern, die später für den Webauftritt genutzt wird.

Achtung

Sogenannte Grabber durchsuchen regelmäßig die Handels- und Markenregister auf Neuanmeldungen. Wurde eine neue Firma, also der Name eines Unternehmens, noch nicht als Domain registriert, übernimmt der Grabber diese, um sie für viel Geld an den Existenzgründer zu verkaufen. Es empfiehlt sich daher, die Registrierung vorzunehmen, sobald die Firma feststeht. Spätestens sollte sie vor der Anmeldung in den öffentlichen Registern erfolgen.

Top-Level-Domains

Für die Vergabe und Verwaltung von Top-Level-Domains (TLD) ist die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) zuständig. Dies gilt sowohl für länderbasierten Kennungen (country-code Top-Level-Domains, ccTLDs) als auch für generische Top-Level-Domains (gTLDs).

In der Praxis sind insbesondere folgende generische TLDs von Bedeutung:

  • .biz (für Unternehmen)
  • .com (Abkürzung für „Commercial“)
  • .info (für Informationsdienste)
  • .name (für natürliche Personen oder Familien)
  • .net (für Angebote mit Internetbezug)
  • .org (für nicht kommerzielle Organisationen)
  • .pro (für bestimmte Berufsgruppen wie Anwälte, Steuerberater, Ärzte, Ingenieure)

Die wichtigsten länderspezifischen Top-Level-Domains sind:

  • .at (Österreich)
  • .ch (Schweiz)
  • .de (Deutschland)
  • .es (Spanien)
  • .fr (Frankreich)
  • .jp (Japan)
  • .nl (Niederlande)
  • .no (Norwegen)
  • .uk (Großbritannien)
  • .ei (Europäische Union)

Hinweis

Die Kennung „us“ (für die USA) existiert zwar, ist aber in der Praxis kaum gebräuchlich. Hier wird zumeist die gTLD „.com“ verwendet. Darüber hinaus werden häufig ccTLDs verwendet, die eine Aussagekraft haben. Dies gilt insbesondere für „.ag“ (Antigua) als Abkürzung für Aktiengesellschaft und „.tv“ (Tuvalu) als Abkürzung für Television.

Deutsche Domain

Die Registrierung einer deutschen Domain erfolgt bei der DENIC eG, sie ist bundesweit und zentral für die Vergabe von Domains unterhalb der Top-Level-Domain „.de“ zuständig. Die DENIC eG hat genau festgelegt, wie ein Domain-Name beschaffen sein muss.[1]

  • Ein gültiger Domain-Name besteht aus maximal 63 Buchstaben, Ziffern und dem Bindestrich.
  • Er beginnt und endet mit einem Buchstaben oder einer Ziffer.
  • Ein- und zweistellige Domains, reine Zifferndomains sowie Domains, die Kfz-Kennzeichen oder anderen TLDs entsprechen, sind erlaubt.
  • Ebenso sind Umlaute und Sonderzeichen erlaubt.
  • Zwischen Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
  • Eine weitere eigene Unterteilung („Subdomains“) ist möglich. Diese werden nicht von der DENIC eG, sondern von dem jeweiligen Provider des Unternehmers oder von ihm selbst eingerichtet.

Whois-Abfrage

Vor der Registrierung können sich Gründer mit einer „Whois-Abfrage“ Klarheit darüber verschaffen, ob eine Domain noch frei ist. Whois („Wer ist“) ist ein Protokoll, mit dem über ein Datenbanksystem Informationen zu Internet-Domains und IP-Adressen sowie deren Eigentümern eingeholt werden können. Whois-Abfragen werden von der ICANN im Internet (www.icann.org) angeboten. Allerdings lassen sich aus Gründen des Datenschutzes keine Informationen über Eigentümer von .de-Domains einholen, das ist nur direkt bei der DENIC eG (www.denic.de) möglich.