Der EIC Accelerator ist Teil der Förderprogramme des European Innovation Council EIC. Dieser bietet die Förderinstrumente EIC Pathfinder, EIC Transition, der EIC Accelerator sowie die EIC Preise:
- Der EIC Pathfinder fördert radikal neue Technologien, die das Potential haben, neue Märkte zu schaffen, in einem frühen Entwicklungsstadium (EIC-Seite) (BMBF-Seite).
- Die EIC Transition entwickeln vielversprechende Ergebnisse aus dem EIC Pathfinder und dem „Proof of Concept“ des European Research Council (ERC) weiter (EIC-Seite) (BMBF-Seite) .
- Der EIC Accelerator richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen inkl. Start-ups, die disruptive, hochrisikoreiche Innovationen mit großem Marktpotential entwickeln und bietet sowohl Zuschüsse als auch Beteiligungskapital zur Entwicklung der Innovation bis zur Marktreife (EIC-Seite) (BMBF-Seite) .
- Die EIC Preise tragen dazu bei, neuartige, wegweisende Lösungen für globale Herausforderungen zu entwickeln (EIC-Seite) (BMBF-Seite).
Der EIC Accelerator
Der EIC Accelerator richtet sich an Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- mit einem innovativen Produkt, einer Dienstleistung oder einem Geschäftsmodell,
- mit dem Potential, neue Märkte zu schaffen oder bestehende Märkte zu stören,
- mit der Ambition, europaweit und global zu skalieren.
Der EIC Accelerator ist themenoffen. Es gibt jedoch auch jährlich wechselnde thematische Ausschreibungen zu gesellschaftlichen Herausforderungen. Der EIC Accelerator bietet eine umfangreiche Finanzierung in Fällen, die für private Investoren und Banken zu risikoreich sind, um alleine zu investieren. Das Programm ist sehr selektiv. Nur die besten Anträge haben eine Chance auf Förderung.
Die Nationale Kontaktstelle EIC Accelerator (NKS EIC Accelerator) informiert und berät kostenfrei zu dem Instrument sowie zur Antragstellung.
Wer kann teilnehmen?
Antragsberechtigt für den EIC Accelerator sind:
- einzelne KMU aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem zu Horizont Europa assoziierten Land,
- „Small Mid-Caps“ (bis zu 499 Mitarbeitende) aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land (nur für die Investmentkomponente und für TRL-9-Aktivitäten),
- eine oder mehrere natürliche Personen (einschließlich einzelner Unternehmer) oder juristische Personen, die ein Unternehmen in der EU oder einem assoziierten Land gründen, bzw. in ein KMU oder „Small Mid-Cap“ investieren und in dessen Namen einen Antrag stellen möchten.
Neben diesen Zulassungskriterien, gibt es noch Faktoren, die zutreffen müssen, damit die Antragsstellung im EIC Accelerator erfolgversprechend ist. Dazu zählen eine hochrisikoreiche Innovation mit Disruptionspotential und ein motiviertes Team mit komplementären Kompetenzen.
KMU Definition
Als Unternehmen gilt grundsätzlich “jede Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt”. Selbstständige, Familienbetriebe, Personengesellschaften und Vereinigungen können als Unternehmen angesehen werden, solange sie einer regelmäßigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Unternehmens ist die Wirtschaftsform und nicht die Rechtsform.
Als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind Unternehmen definiert, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft. Bei Start-ups, für die noch kein genehmigter Jahresabschluss vorliegt, können nur die Daten aus dem laufenden Geschäftsjahr angegeben werden.
Die Schwellenwerte für die KMU-Definition beziehen sich auch auf die Kennzahlen von Unternehmen, mit denen sie in Verbindung stehen. Entsprechend unterscheidet die Definition zwischen eigenständigen, verbundenen und Partnerunternehmen. Für weitere Informationen dazu empfehlen wir einen Blick in den Benutzerleitfaden zur Definition von KMU.
Technology Readiness Level (TRL)
Der “Technology Readiness Level” (Technologiereifegrad bzw. kurz TRL) beschreibt die Entwicklungsstufe einer Technologie, eines Verfahrens oder einer Dienstleistung. Für eine Förderung durch den EIC Accelerator muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens TRL 5 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die Forschung (weitgehend) abgeschlossen sein muss, dass die Technologie in relevanter Umgebung funktionieren und ein funktionsfähiger Demonstrator (in Kürze) existieren muss.
Die technisch geprägte TRL-Klassifizierung kann auf andere Anwendungsbereiche übertragen werden. Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) muss bei Programmierungen beispielsweise die Beta-Version in Reichweite sein. Dienstleistungen müssen erste Einsatztests bestanden haben. So will die Europäische Kommission sicherstellen, dass der Transfer von der Forschung und Entwicklung hin zur Markteinführung gewährleistet ist. Die Förderung durch den EIC Accelerator kann die Entwicklung bis kurz vor der Markteinführung (TRL 9) abdecken.
Bei Fragen zur Feststellung des TRL helfen die thematischen Nationalen Kontaktstellen.
Was wird finanziert?
KMU erhalten im EIC Accelerator Förderung und Finanzierung für Innovations- und Markteinführungsaktivitäten. “Business Acceleration Services” bieten Zugang zu Experten, Unternehmen, Investoren und weiteren Akteuren des Innovationsökosystems.
Zuwendungskomponente
- Mit der Zuwendungskomponente werden förderfähige Kosten in Höhe von 70% erstattet. Die restlichen 30% müssen durch die Antragstellenden kofinanziert werden. Das kann auch über die Investitionskomponente erfolgen. Zu den förderfähigen Kosten zählen beispielsweise angefallene Personalkosten, Kosten für Equipment oder Reisekosten.
- Die Höhe der Zuwendung beträgt max. 2,5 Mio. EUR.
- Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 24 Monate.
- Die Zuwendungskomponente ist vorgesehen für Innovationsaktivitäten, wie Entwicklung, Demonstration und Prototyping, Aktivitäten rund um regulatorische Anforderungen und Sicherung des Geistigen Eigentums sowie vorbereitende Marktzulassung (bis inkl. TRL 8).
- Sie kann zudem für Unteraufträge verwendet werden.
- Kleine Midcap-Unternehmen (weniger als 500 Mitarbeitende) sind für die Zuwendungskomponente nicht antragsberechtigt, sie können nur die Investitionskomponente beantragen (s. unten).
Investitionskomponente
- Ergänzt wird die Zuwendungskomponente von der Investitionskomponente in Form von direktem Eigenkapital oder Quasi-Eigenkapital wie z.B. Wandeldarlehen durch den EIC Fonds.
- Die Höhe der Investition beträgt zwischen 0,5 Mio. EUR und 15 Mio. EUR.
- Die Kapitalbeteiligung erfolgt bis zu 25% der stimmberechtigten Anteile des Unternehmens.
- Die Investition seitens des EIC Fonds ist offen für private und öffentliche Ko-Investoren; bereits vorhandene Investoren sind kein Ausschlusskriterium.
- Die Laufzeit beträgt in der Regel 7 bis 10 Jahre, max. 15 Jahre.
- Die Investitionskomponente ist für die Finanzierung der Markteinführung und des Scale-up vorgesehen. Sie kann aber auch für weitere Innovationsaktivitäten und zur Kofinanzierung der Zuwendungskomponente verwendet werden.
- Details sind in den Investitionsrichtlinien des EIC Fonds geregelt.
Sonderfälle
Sonderfall: Investitionskomponente ohne Zuwendung (“Investment component only”)
- KMU und Start-ups steht es offen, nur die Investitionskomponente, d.h. ohne Zuwendung, zu beantragen.
- Laufende EIC Accelerator (Pilot-) Projekte, die bisher nur eine Zuwendung beansprucht haben (“Grant only”), können zusätzlich einen Antrag auf die Investitionskomponente stellen.
- Der Antrag für die Investitionskomponente ohne Zuwendung kann auch im Namen des Unternehmens von einer Ko-Investorin oder einem Ko-Investor eingereicht werden.
Sonderfall: Zuwendungskomponente ohne Investition (“Grant only”)
- Antragstellende müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen (werden), um die Einführung und Skalierung ihrer Innovation zu finanzieren und daher auf die Investitionskomponente verzichten können.
- Antragstellende, die zuvor bereits erfolgreich nur die Zuwendung (“Grant only”) beantragt haben, sind nicht erneut für diesen Sonderfall antragsberechtigt.
Sonderfall: Zuwendungskomponente zuerst (“Grant only”)
- Antragsstellende, deren Innovation noch umfangreiche Arbeiten zur Validierung und Demonstration erfordert, um das kommerzielle Potential richtig einschätzen zu können, können zunächst nur die Zuwendungskomponente mit Option auf die Investitionskomponente (“Grant first”) beantragen.
- Während der Projektlaufzeit wird dann geprüft, ob die Innovation kommerzielles Potential hat. Bei positiver Prüfung haben die Antragstellenden Anspruch auf die Investitionskomponente.
- Dieser Sonderfall richtet sich nur an Antragsstellende, die bisher noch kein “Grant only” im EIC Accelerator erhalten haben.
Business Acceleration Services
Darüber hinaus erhalten geförderte KMU und Start-ups sowie Träger des Exzellenzsiegels (“Seal of Excellence”, SoE) Zugang zu einer Reihe von EIC Business Acceleration Services (BAS)
- Zugang zu Coaches, Mentoren und Schulungen,
- Zugang zu globalen Partnern (führende Unternehmen, Investoren, Distributoren, Kunden),
- Zugang zum Innovationsökosystem.
Der Bewerbungsprozess und der Begutachtungsprozess
Der Bewerbungsprozess besteht aus drei Stufen, dem Kurzantrag, dem Vollantrag und dem Interview. Nach jeder Stufe erfolgt eine Begutachtung, die entweder in einem “GO” oder einem “NO GO” resultiert. Nur Antragstellende mit einem “GO” werden zur nächsten Stufe eingeladen. Die aktuellen Einreichungstermine gibt es hier.
Stufe 1 – Kurzantrag
Kurzanträge können jederzeit gestellt werden. Die Einreichung erfolgt online über die EIC-Plattform. Anträge werden über das Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission gestartet und auf der EIC-Plattform erstellt.
Der Kurzantrag besteht aus:
- einem kurzen Fragenkatalog, in dem die Innovation, der potentielle Markt und das Team vorgestellt werden;
- einem Pitch-Deck mit bis zu zehn Folien sowie
- einem Video-Pitch von bis zu drei Minuten, in dem die Kernmitglieder des Teams (bis zu drei Personen) die Motivation für die Bewerbung darstellen sollen.
Nach ca. vier Wochen wird das Begutachtungsergebnis bekannt gegeben. Bei einem “GO” erfolgt die Einladung zur zweiten Stufe, dem Vollantrag.
Bei einem “NO GO” darf einmalig ein verbesserter Kurzantrag eingereicht werden. Wird auch diese Bewerbung abgelehnt, gilt eine zwölfmonatige Sperrfrist.
Stufe 2 – Vollantrag
Innerhalb von zwölf Monaten nach der Einladung (“GO”) kann der Vollantrag zu einem der Stichtage eingereicht werden. Bei Einreichung des Vollantrags müssen sich Antragstellende für die themenoffene (EIC Accelerator Open) oder eine themengebundene (EIC Accelerator Challenge) Ausschreibung entscheiden.
Der Vollantrag besteht aus einem detaillierten Geschäftsplan, Finanzinformationen und Angaben zur Struktur des Unternehmens. Ein über den EIC finanzierter Business Coach unterstützt bei Bedarf drei Tage bei der Erstellung des Vollantrags.
Der Antrag wird von EIC-Experten begutachtet. Nach ca. sechs Wochen erhalten Antragstellende ihr Ergebnis. Bei einem “GO” erfolgt die Einladung zur dritten Stufe, dem Interview.
Bei einem “NO GO” kann ein verbesserter Vollantrag zu einem der nächsten beiden Stichtage eingereicht werden. Wird auch diese Bewerbung abgelehnt, ist eine neue Einreichung in Stufe 1 nach einer zwölfmonatigen Sperrfrist möglich.
Stufe 3 – Interview
Die Interviewtermine sind in der Regel acht bis neun Wochen nach dem Stichtag für die Einreichung des Vollantrags angesetzt. Details zu Datum und Format des persönlichen Interviews mit einer Expertenjury erhalten die Antragstellenden mit der Einladung.
Das Ergebnis des Interviews wird nach ca. drei Wochen bekannt gegeben. Bei einem “GO” folgen unmittelbar weitere Schritte zur Finanzhilfevereinbarung (“Grant Agreement”). In einem zweiten Schritt beginnt dann die Due-Diligence-Prüfung für die Investitionskomponente.
Im Falle eines “NO GO” erhalten Antragstellende – je nach Entscheidung der Jury – die Möglichkeit, zu einem der nächsten beiden Stichtage erneut einen Vollantrag einzureichen oder werden erneut zu einem der nächsten beiden Interviewtermine eingeladen. Voraussetzung ist jeweils ein verbesserter Antrag. Wird auch diese Bewerbung abgelehnt, ist eine neue Einreichung in Stufe 1 nach einer zwölfmonatigen Sperrfrist möglich.
Antragstellerwerkstätten
Die NKS EIC Accelerator bietet regelmäßig sogenannte “Antragstellerwerkstätten” zur Vorbereitung auf die Antragstellung an. In diesen Workshops werden die Ausschreibungsformalitäten und Bewerbungskriterien der jeweiligen Stufe vermittelt. Außerdem gibt es Hinweise und Hilfestellungen für die Vorbereitungen der Pitch Videos und der Pitch Decks.
Begutachtungskriterien
Die Begutachtungskriterien für den EIC Accelerator sind im EIC-Arbeitsprogramm veröffentlicht. Die Kriterien sind in drei Kategorien aufgeteilt:
- Excellence: Disruptives Potential, Zeitpunkt, technologische Machbarkeit, Geistiges Eigentum
- Impact: Potential zum Scale-up, gesellschaftliche Auswirkungen, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Kommerzialisierungsstrategie, wichtige Partner
- Level of risk, implementation, and need for Union support: Team, Projektplan, Risikolevel, Risikominimierung
Einige der Begutachtungskriterien innerhalb der Kategorien gelten nicht für den Kurzantrag. Details dazu finden Sie im Arbeitsprogramm. Für den Vollantrag und das Interview werden alle Kriterien in die Begutachtung einbezogen. Die Jury legt die Schwerpunkte nach Ermessen fest.
Seal of Excellence (SoE)
Als mögliches Ergebnis der Interviews können Antragstellende ein Exzellenzsiegel (“Seal of Excellence”, SoE) erhalten. In diesem Fall erfüllt ihr Antrag zwar teilweise die Begutachtungskriterien, besitzt aber nicht das erforderliche Risikoniveau oder kann nicht hinreichend darlegen, dass eine Unterstützung mit EU-Mitteln unbedingt notwendig ist. Durch das SoE kann der Zugang zu Finanzierung aus anderen Quellen erleichtert werden. Zudem erhalten SoE-Träger eine Unterstützung durch die EIC Business Acceleration Services (BAS).
Exzellenzsiegel werden nur vergeben, wenn Antragstellende bei der Einreichung des Vollantrags zugestimmt haben, dass ihre Antragsdaten an andere Fördereinrichtungen weitergeleitet werden dürfen.
Antragsreinreichung
Ausschreibungsveröffentlichungen, die Einreichung der Anträge und die Projektabwicklung finden im Funding & Tenders Portal gebündelt statt. Das Portal besteht aus einem öffentlichen und einem benutzerspezifischen Bereich. Im benutzerspezifischen Bereich sehen Nutzerinnen und Nutzer die für sie relevanten Projektdaten sowie den Status ihres Projekts. Für die Nutzung des benutzerspezifischen Bereichs bedarf es eines EU-Logins.
Unternehmen, die einen Antrag für den EIC Accelerator stellen wollen, müssen sich im Funding & Tenders Portal registrieren. Im Anschluss erhalten antragstellende Unternehmen den so genannten PIC (Participant Identification Code). Weitere Informationen zum Funding & Tenders Portal finden Sie im deutschen Portal zu Horizont Europa.
Registrierte Nutzerinnen und Nutzer können dann mit dem PIC einen Antrag für den EIC Accelerator starten. Danach werden sie auf die EIC-Plattform weitergeleitet. Hier können sie den Kurzantrag erstellen und einreichen. Erfolgt eine Einladung zum Vollantrag, wird auch dieser auf der EIC-Plattform verfasst.
Tipps und Tricks aus der Pilotphase des EIC Accelerator:
- Start-ups haben gute Erfolgschancen, sofern eine überzeugende Innovation vorliegt und es möglich ist, ihr Marktpotenzial mit betriebswirtschaftlichen Zahlen (plausibles Zahlenwerk!) zu untermauern. Zudem muss die Planung für das Wachstum des Start-ups nachvollziehbar sein und es muss beschrieben werden, wie das Start-up mögliche Engpässe bei Ressourcen bzw. Kompetenzen auffängt (beispielsweise durch die Einbeziehung von Unterauftragnehmern). KMU, die nur neue Produktvarianten auf den Markt bringen möchten, sind beim EIC Accelerator falsch aufgehoben.
- Empfohlen wird, die Projektidee von der Historie ausgehend zu beschreiben. Wenn aus der Arbeitsplanung hervorgeht, dass grundlegende Fragestellungen noch nicht bearbeitet wurden, ist dies kritisch, denn zur Einreichung muss der Technologiereifegrad 5 bzw. 6 vorliegen.
- Der Antrag sollte allgemeinverständlich formuliert sein, so dass auch fachfremde Leserinnen und Leser die Ausführungen nachvollziehen können. Der Antrag muss alle relevanten Informationen enthalten. Die Antragstellung erfolgt auf Englisch. Um die Lesbarkeit sicherzustellen, wird empfohlen, den Antragstext durch eine Muttersprachlerin oder einen Muttersprachler sowie durch jemanden, der die Evaluierungskriterien kennt, gegenlesen zu lassen. Die Antragstellenden sollten sich vor Augen führen, dass für den EIC Accelerator kein wissenschaftlicher Antrag, sondern ein Businessplan erwartet wird.
- Der Innovationsgrad wird vom antragstellenden Unternehmen oft aus dem Bauchgefühl heraus oder mit Hilfe von Internetrecherchen dargestellt. Wichtig wäre, quantitativ und qualitativ durch strukturierte Vergleiche zu untermauern, inwieweit die angestrebte Lösung bestehenden Lösungen tatsächlich überlegen ist.
- Die Wettbewerbssituation wird oft nicht ausreichend dargestellt. Es ist von zentraler Bedeutung, die Lösungen der Wettbewerber darzustellen und im Vergleich zu bestehenden (Technologie-)Lösungen den Unique Selling Point (USP) der eigenen Lösung herauszustellen. Das Produkt sollte in die Firmenstrategie passen.
- Die Auswahl der Distributionsstrategie (B2B oder B2C) sollte stimmig sein. Bereits bestehende Kontakte zu potentiellen Kunden, welche an dem neuen Produkt interessiert und bereit sind, dafür Geld auszugeben, sind von großem Vorteil und sollten im Antrag entsprechend dokumentiert werden.
- Das Auswahlverfahren der Unterauftragnehmer (“best value for money”) sowie deren geplante Zuarbeit muss bei einer Bewerbung für den Accelerator ausführlich beschrieben werden. Die Unteraufträge sollten realistisch kalkuliert werden. Im EIC Accelerator ist die Höhe der zu vergebenen Unteraufträge nicht beschränkt. Bei der Bewertung wird das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für die Vergabe von Unteraufträgen mit bewertet. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erfordert NICHT in allen Fällen wettbewerbsfähige Auswahlverfahren. Wenn ein Begünstigter jedoch nicht mehrere Angebote angefordert hat, muss er nachweisen, wie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichergestellt wurde.
- Den europäischen Mehrwert herauszuarbeiten, ist grundsätzlich wichtig. Essenziell ist hier die Fragestellung, ob ein Marktpotential auf europäischer Ebene besteht und ob auf diesem Wege eine Wirkung (sprich “Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit”) bzw. ein Mehrwert für Europa erzielt werden kann. Hier spielen die gesellschaftliche Akzeptanz bzw. der gesellschaftliche Nutzen eine nicht zu vernachlässigende Rolle.
- Der “freedom to operate” muss gewährleistet sein. Es muss also klar sein, dass keine Hürden bezüglich Schutzrechten bestehen, die der Entwicklung und Markteinführung der Innovation im Weg stehen. Falls eine eigene Patentierung nicht angestrebt wird, sollte dies begründet werden und eine Patentrecherche dem vorausgehen. Wenn ein Unternehmen mit Unterauftragnehmern zusammenarbeitet, sollte es unbedingt darauf achten, dass die Vertriebsrechte im Unternehmen verbleiben.
- Für eine Förderung durch den EIC Accelerator ausgewählt worden zu sein, ist ein Qualitätsmerkmal und kann auch bei der Bewerbung um weiteres Venture Capital nützlich sein.
Viele weitere Antworten auf Fragen und Informationen gibt es hier.
Mit der Checkliste können die wichtigsten Schritte und Kriterien überprüft werden.
Quelle und Links
Die Informationen auf dieser Seite stammen von der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Weitere Infos gibt es u.a. auf den folgenden Seiten:
pdf download Guide for Applicants
EU-Seite mit Infos zur Challenge im Bereich „Strategic Digital and Health Technologies“