Finanzierung von startUPs

28.01.2021 | Finanzierung + Förderung, startUPkit

Gründerszene in Deutschland

Betrachtet man die Gründerzahlen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) jährlich ermittelt werden (vgl. KfW-Gründungsmonitor 2017, abrufbar unter www.kfw.de), zeigt sich, dass der Finanzbedarf für eine Existenzgründung tatsächlich niedriger ist als gemeinhin angenommen. So beginnt nach der aktuellen KfW-Studie fast jeder zehnte Existenzgründer eine selbstständige Tätigkeit, ohne auf Sach- oder Finanzkapital zurückzugreifen (sog. Karenzgründer). Drei von zehn Gründern nutzen ausschließlich
privates Sachkapital für ihre Selbstständigkeit (Sachmittelgründer). Bei diesen Sachmitteln handelt es sich etwa um Wirtschaftsgüter wie den privaten Computer oder das eigene Auto handeln. Die Mehrheit der Existenzgründer – ca. zwei Drittel – setzt zwar Finanzmittel für die Ingangsetzung der Unternehmen ein, allerdings sind hiervon lediglich knapp ein Drittel aller Existenzgründer auf Fremdfinanzierung angewiesen. Und selbst bei diesen zeigt sich, dass nur jeder Zehnte aller Existenzgründer einen Bedarf an externem Kapital von mehr als 25.000 EUR hatte (Makrofinanzierer). Dagegen genügten 14 % aller Existenzgründer ein Fremdkapital von höchstens 25.000 EUR (Mikrofinanzierer).

Weder Sach- noch Finanzmittel8 %
Nur Sachmittel29 %
Auch Finanzmittel63 %
– davon nur Eigenmittel39 %
– davon Mikrofinanzierer14 %
– davon Makrofinanzierer10 %

Weiterhin hat die KfW ermittelt, dass der Bedarf an Finanzmitteln im Mittel 17.000 EUR betrug, wovon lediglich etwas mehr als die Hälfte (9.500 EUR) durch Fremdkapital gedeckt wurde. Diese Zahlen zeigen, dass das tatsächlich benötigte Fremdkapital in den meisten Fällen vielfach überschätzt wird.

Fördermöglichkeiten

Wenn man nicht über genügend eigene Finanzmittel verfügt, um ein Unternehmen zu gründen, ist zu überlegen, ob man sich Fremdkapital beschaffen kann. Je nachdem, in welcher Finanzierungsphase sich das Unternehmen befindet, bestehen mehrere Möglichkeiten, von denen die wichtigsten im Folgenden beschrieben werden.

Freunde und Familie

Gründer können neben ihren eigenen Mitteln diejenigen von Familienangehörigen, Freunden oder Partnern (auch die „3 Fs“ für family, friends and fools) in das Unternehmen investieren. Dies setzt allerdings voraus, dass hierfür grundsätzlich Bereitschaft besteht und die Mittel auch verfügbar sind. Der Vorteil dieser Finanzierung liegt darin, dass die Beschaffung der Mittel einfach und formlos möglich ist. Außerdem sind die Zins- und Tilgungsraten frei verhandelbar und tendenziell günstig. Bei Zahlungsschwierigkeiten wird vielfach Nachsicht geübt.

Dabei ist sind aber nicht die emotionalen Auswirkungen dieser Finanzierungsform zu unterschätzen. Es ist eine Sache, wenn der Gründer sein eigenes Vermögen riskiert. Wenn das Unternehmen aber ein Misserfolg wird, stehen man am Ende nicht nur ohne Geld, sondern möglicherweise auch ohne Freunde da.

Banken

Banken gewähren ausschließlich Kredite. Diese sind in der Regel kurzfristig und sehr flexibel zu erhalten. Für einen Kredit erhalten die Banken keine Anteile oder Mitspracherechte am Unternehmen, sondern lediglich Zinsen. Die Kredite werden allerdings nur gegen Sicherheiten gewährt. Der klassische Bankkredit kommt daher für Existenzgründer nur selten infrage. Er wird eher bei einem späteren Finanzierungsbedarf gewährt, zum Beispiel in der Expansionsphase, wenn bereits Umsätze und Gewinne erzielt wurden und von Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern oder Steuerberatern bestätigte Jahresabschlüsse vorliegen.

Öffentliche Förderprogramme

Des Weiteren gibt es zahlreiche Förderprogramme der Europäische Union, des Bundes und der Länder. Dabei handelt es sich meistens um Darlehen, aber auch Bürgschaften und Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kommen infrage. Typisch für öffentliche Förderdarlehen sind insbesondere günstige Zinsen, lange Laufzeiten und häufig eine verhältnismäßig lange Zeitspanne, bis mit der Rückzahlung begonnen werden muss.

Öffentliche Förderdarlehen müssen immer über die Hausbank beantragt werden (Hausbankprinzip). Sie prüft zunächst die fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen des Gründers, den Businessplan und alle weiteren notwendigen Unterlagen. Nur wenn die Hausbank von den unternehmerischen Fähigkeiten und dem Vorhaben überzeugt ist, leitet sie die Unterlagen weiter. Außerdem ist zu beachten, dass Fördermittel regelmäßig vor Beginn des Vorhabens zu beantragen sind. Im Nachhinein werden keine Fördermittel bewilligt.

Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen, mit unterschiedlichem Fokus, Volumen und für verschiedenste Zielgruppen. Einige davon sind das EXIST-Gründerstipendium, Innovationsgutscheine, Junge Innovatoren oder das Programm Start-UP BW Pre-Seed. Eine komplette Übersicht über alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union enthält die Internet-Datenbank www.foerderdatenbank.de.

Business-Angels

Business-Angels sind vermögende Privatinvestoren mit unternehmerischem Hintergrund, die Kapital für alle Gründungsphasen, insbesondere die frühen Seed- und Start-up-Phasen, zur Verfügung stellen. Meist bringt ein Business-Angel seine Erfahrungen aus der eigenen beruflichen Laufbahn zusätzlich als ideellen Wert ins Unternehmen mit ein.

Inkubatoren

Diese Institutionen kümmern sich um das „Ausbrüten“ und die „Aufzucht“ junger Unternehmen. Das Ziel ist, die Überlebensfähigkeit der jungen Unternehmen zu steigern, den Zeitraum bis zum Markteintritt zu verkürzen sowie benötigte Ressourcen (vergünstigt) bereitzustellen. Inkubatoren unterstützen ihre Start-ups auch bei der Beantragung von Fördermitteln. Mittlerweile verfügen viele Hochschulen und Städte/Gemeinden über solche Inkubatoren-Angebote.

Crowd-Investing

Beim Crowd-Investing (Schwarmfinanzierung) wird das Kapital von vielen kleinen Geldgebern gemeinsam aufgebracht. Ermöglicht wird dies über Internet-Plattformen, auf denen sich die Start-ups einer Vielzahl an Investoren präsentieren können. Weckt ein Start-up das Interesse der Benutzer der Plattform, kann daraus ein Investment entstehen. Bekannte Crowd-Investing-Plattformen sind beispielsweise:

  • Kickstarter (www.kickstarter.com),
  • Seedmatch (www.seedmatch.de),
  • Crowd Nine (www.crowdnine.de).

Venture-Capitalists

Venture-Capitalists sind Unternehmen oder Fonds, die sich auf befristete Risikokapitalbereitstellung spezialisiert haben. Sie investieren in rasch wachsende (junge) Unternehmen, dafür vereinbaren sie vertraglich Informations-, Kontroll- und Mitspracherechte und bieten zumindest passive Führungsunterstützung an. Venture-Capital wird entweder direkt von Unternehmen (Corporate-Venture-Capital) oder institutionellen Captive-Fonds (mit Banken, Versicherungen, Pensionsfonds oder Privatpersonen als Investoren) zur Verfügung gestellt.

Venture-Capitalists verlangen – anders als Banken – in der Regel keine Sicherheiten vom Existenzgründer. Allerdings erwarten sie im Gegenzug ein überdurchschnittliches Wachstum und hohe Renditen sowie eine Exit-Option, also die Möglichkeit, vollständig auszusteigen, etwa durch Verkauf der Anteile bei einer Übernahme des Unternehmens. Da sie ein starkes Interesse an der positiven Entwicklung ihrer Beteiligungsunternehmen haben, unterstützen sie häufig das Management aktiv und helfen bei der Umsetzung der Planungen.

Die in der Praxis gängigste Finanzierungsform ist die Gewährung sogenannter convertible notes. Hierbei handelt es sich um ein Wandeldarlehen, das zunächst als Kredit gewährt wird, um später im Rahmen eines festgelegten Ereignisses, zum Beispiel einer weiteren Finanzierungsrunde, in Anteile umgewandelt zu werden. Dieser Kredit ist mit einem Zins, einem Höchstwert (Cap) und einem Abschlag (Discount) ausgestattet.

Der hieraus folgende Ablauf soll am folgenden Beispiel erläutert werden:

Ein Venture-Capitalist investiert 100.000 EUR bei einem Höchstwert (Cap) von 1 Mio. EUR. Findet nun eine neue Finanzierungsrunde statt, kann der Erstinvestor wählen, ob er den Kredit weiterlaufen lässt oder ihn in Eigenkapital umwandelt:

  • Wird das Unternehmen nun mit 2 Mio. EUR bewertet, also doppelt so hoch wie der vereinbarte Cap, erwirbt der Venture-Capitalist im Fall der Umwandlung 10 % statt bloß 5 % der Anteile.
  • Ergibt die Bewertung nur 0,8 Mio. EUR, liegt sie also unter dem vereinbarten Cap, erhält der Venture-Capitalist im Fall der Umwandlung einen Abschlag (Discount), der je nach Vereinbarung zwischen 10 % und 30 % liegen kann. Bei einem Abschlag von 30 % erhält der Erstinvestor 17,86 % der Anteile statt 12,5 %.