Businessplan (Kapitel 2: Geschäftsidee)

02.12.2020 | Businessplan

Im nächsten Kapitel beschreiben Sie Ihre Geschäftsidee. Die Darstellung sollte sich nicht auf die geplante Ware oder Dienstleistung beschränken, sondern auch den hiermit verbundenen Nutzen für potenzielle Kunden sowie auf die Machbarkeit der Umsetzung eingehen.

Produktbeschreibung

Legen Sie zunächst dar, welche Ware oder Dienstleistung (Produkt) Sie anbieten wollen.

Wichtig

Was kann mein Produkt?

Stellen Sie hier die Funktionen und die Qualität Ihres Produkts dar. Es muss deutlich werden, was ein Erwerber damit anfangen und welches Problem er so lösen kann.

Tipp

Beschreiben Sie Ihr Produkt mit möglichst einfachen Worten, damit auch ein Laie es versteht und interessant findet. Vermeiden Sie Fachausdrücke, Formeln oder technische Details! Dies fällt insbesondere bei technischen Apparaten und Dienstleistungen oft schwer. Ist dies der Fall, können Sie detaillierte technische Dokumentationen und ein Glossar mit den wichtigsten Fachausdrücken im Anhang beifügen. So kann sich der Leser bei Bedarf intensiver mit den technischen Details auseinandersetzen. Ob Ihre technischen Ausführungen zutreffen, sollten Sie im Zweifelsfall durch ein Gutachten nachweisen.

Damit Ihr Produkt besser verständlich wird, empfiehlt es sich zudem, Abbildungen – Fotos, Zeichnungen oder Diagramme – beizufügen, ganz nach dem Sprichwort „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“.

Erwähnen Sie auch bereits bestehende Patente, Rechte, Lizenzen und Verträge ausdrücklich. Die Unterlagen hierzu können Sie Ihrem Businessplan in Kopie im Anhang beifügen.

Je nachdem, worin Ihre Geschäftsidee besteht, sollten Sie dann auf die spezifischen Aspekte Ihres Vorhabens eingehen.

Innovation

Falls Sie planen, ein neuartiges Produkt auf den Markt zu bringen, sollten Sie darstellen, was dessen Neuheit ausmacht. Erläutern Sie kurz den aktuellen Stand der Technik und beschreiben Sie, wie Ihr Produkt ein bestehendes Problem auf innovative Weise löst. Darüber hinaus sollten Sie auf die technologische und gesellschaftliche Entwicklung eingehen und die aktuellen Trends darstellen, die das Produkt erst interessant machen.

Verbesserung bestehender Produkte

Mit Ihrem Produkt brauchen Sie das Rad nicht unbedingt neu zu erfinden. Bei den meisten Existenzgründungen geht es um die Abänderung bestehender Waren oder Dienstleistungen. Ihre Geschäftsidee kann daher auch darin bestehen, vorhandene Produkte zu erweitern, zu verbessern, kostengünstiger herzustellen, preiswerter anzubieten oder auf neue oder andere Märkte zu übertragen. In diesem Fall sollten Sie die Schwächen der Angebote Ihrer Wettbewerber aufzeigen und erläutern, inwiefern Sie sich hiervon abheben werden.

Unternehmensnachfolge

Es ist auch möglich, dass Sie ein vorhandenes Unternehmen übernehmen oder sich an einem solchen Vorgang beteiligen wollen. Ein derartiges Vorhaben hat viele Vorteile:

  • Das Unternehmen ist auf dem Markt bereits etabliert.
  • Es bestehen aktive Beziehungen zu Kunden und Lieferanten.
  • Die Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens sind am Markt eingeführt.
  • Die Mitarbeiter sind eingearbeitet.
  • Räume und Anlagevermögen sind vorhanden.

Im Businessplan sollten Sie zunächst den aktuellen Geschäftszweck des Unternehmens und dessen wirtschaftliche Situation beschreiben. Von besonderer Bedeutung sind folgende Aspekte:

  • bisherige Entwicklung,
  • Produktpalette,
  • Marktposition,
  • Ertragslage der letzten Jahre,
  • Unternehmenswert.

Erläutern Sie dann, wie die Aussichten sind, dass sich das Unternehmen auch in der Zukunft behaupten kann. Beantworten Sie dabei vor allem diese Fragen:

  • Was wollen Sie im Unternehmen ändern und warum?
  • Welche Marktpotenziale wurden noch nicht ausgeschöpft?
  • Können Sie zusätzliche Umsätze, zum Beispiel durch neue Kunden, die Sie vorab akquirieren könnten, in das Unternehmen einbringen?

Anschließend sollten Sie einige Worte darüber verlieren, warum der derzeitige Geschäftsinhaber das Unternehmen nicht mehr selbst fortführen kann oder Sie als Teilhaber aufnehmen will. Ein Grund dafür kann zum Beispiel sein, dass er sich aus Altersgründen zur Ruhe setzen möchte, aber keinen geeigneten Nachfolger in seiner Familie findet.

Stellen Sie auch dar, in welchen Schritten die Übernahme erfolgen soll. Dabei stehen nicht nur die rein finanziellen Aspekte – insbesondere Höhe und Zahlungsweise des Kaufpreises – im Blickpunkt, sondern auch, wie Sie in die Geschäftsprozesse eingeführt werden sollen. Maßgeblich sind insofern folgende Fragen:

Verbleibt der bisherige Inhaber noch einige Zeit im Unternehmen, um Sie detailliert in die einzelnen Geschäftsabläufe einzuführen?

Ist geplant, dass er Sie seinen Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern vorstellt und bekannt macht?

Besteht ein Wettbewerbsverbot mit dem Alt-Inhaber, das es ihm untersagt, nach der Übernahme ein ähnliches Unternehmen im gleichen Marktsegment neu zu gründen? Wenn nicht, könnte die Gefahr bestehen, dass er Ihnen in der Folgezeit den erworbenen Kunden-, Lieferanten- oder Mitarbeiterstamm wieder abwirbt.

Outsourcing

Heutzutage lagern immer mehr Firmen immer mehr Dienstleistungen, die zuvor im Unternehmen durchgeführt wurden, an externe Geschäftsbetriebe aus (Outsourcing). Häufig erledigen ehemalige Mitarbeiter, die zuvor angestellt waren, diese Aufgaben nunmehr im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit. Outsourcing kommt mittlerweile in nahezu allen Bereichen von Unternehmen vor, es haben sich jedoch die folgenden herauskristallisiert, die als besonders typisch gelten:

  • Kundenservice.
  • Informationstechnik.
  • Marketing (in all seinen Formen, also beispielsweise auch in Social Media und bei der Content-Erstellung),
  • Buchhaltung,
  • Grafikdesign,
  • Medienerstellung.

Das Outsourcing birgt sowohl für das auslagernde Unternehmen als auch für den Dienstleister Chancen wie Risiken. Haben Sie sich entschlossen, ausgelagerte Dienstleistungen für ein Unternehmen zu übernehmen, sollten Sie also in Ihrem Businessplan nicht nur die Vor- und Nachteile für Sie selbst, sondern auch die für Ihren Auftraggeber darstellen. Nur so kann sich der Leser ein Bild davon machen, ob die durch Outsourcing entstehende Geschäftsbeziehung nachhaltig Bestand haben kann und nicht etwa vom Auftraggeber schon bald beendet wird.

Interessenlage des outsourcenden Unternehmens

Unternehmen lagern Geschäftsfelder regelmäßig nur dann aus, wenn sie dadurch einen Zusatznutzen erzielen können. Vorteile ergeben sich in erster Linie beispielsweise aus der Konzentration auf das Kerngeschäft. Durch die Auslagerung nachrangiger Tätigkeiten muss das Unternehmen bestimmte Infrastrukturen wie IT-Anlagen oder Büroräume nicht selbst vorhalten, das Gleiche gilt für das Personal. Das Unternehmen braucht sich um diese Bereiche nicht mehr zu kümmern, vielmehr kann die Geschäftsleitung die Kerngeschäftsfelder in den Mittelpunkt ihrer Aufmerksamkeit stellen.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die Kostensenkung. Sie ergibt sich insbesondere durch die Senkung der Investitionen für Betriebsmittel und den Wegfall von Personalkosten, zum Beispiel Gehälter oder Schulungen eigener Mitarbeiter). Die meisten Outsourcing-Verträge sind zudem so konzipiert, dass nur die tatsächliche Leistung bezahlt wird, Kosten durch Leerstände oder Leerlaufzeiten entstehen erst gar nicht.

Darüber hinaus führt der Fremdbezug oft zu qualitativen Vorteilen. Beispielsweise wird durch die Vergabe von Aufträgen an spezialisierte Anbieter, die technologisch auf dem neuesten Stand sind, der Zugang zu modernsten Technologien überhaupt erst ermöglicht. Die Aufgaben werden somit effizienter und qualitativ hochwertiger bearbeitet.

Nicht zuletzt sorgt Outsourcing für ein hohes Maß an Transparenz. Da der Dienstleister als externer Partner auftritt, müssen die Leistungen klarer definiert werden, als wenn sie im Unternehmen selbst erbracht werden. Dies schafft nicht nur ein Verständnis für den Umfang und die Tiefe der Dienstleistung, sondern auch für deren Werthaltigkeit und die damit verbundenen Risiken.

Ein wesentlicher Nachteil des Outsourcings ist die damit einhergehende Abhängigkeit vom Dienstleister. Treten bei ihm wirtschaftliche Schwierigkeiten auf oder sind seine Ergebnisse quantitativ oder qualitativ ungenügend, kann dies hohe Folgekosten in der eigenen Unternehmung nach sich ziehen. Auch kommt dem Unternehmen durch die Auslagerung von Prozessen zwangsläufig Know-how abhanden. Werden Tätigkeiten vollständig an Externe abgegeben, geht das hierfür notwendige Wissen im Unternehmen selbst verloren und kann nicht ohne Weiteres wieder aufgebaut werden.

Besondere Probleme können sich ergeben, wenn der Dienstleister Einblick in sensible Firmendaten erhält. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist unter solchen Umständen unverzichtbar.

Interessenlage des Dienstleisters

Der Vorteil des Dienstleisters besteht vornehmlich darin, dass er einen Auftrag erhält. So kann er häufig ein höheres Einkommen erzielen, als wenn er die gleiche Tätigkeit im Rahmen einer Anstellung durchführen würde. Darüber hinaus kann er weitere Aufträge annehmen, um seinen Gewinn insgesamt zu erhöhen.

Allerdings ist neben den allgemeinen Chancen und Risiken, die mit der Selbstständigkeit einhergehen (vgl. hierzu Kapitel 1.2), beim Outsourcing zu beachten, dass sich der Dienstleister im Wettbewerb mit anderen Anbietern befindet. Es besteht daher das besondere Risiko, dass der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Geschäftsbeziehung wieder löst oder nur zu schlechteren Konditionen fortführen will.

Erfolgreiches Outsourcing

Angesichts der vorgenannten Vor- und Nachteile des Outsourcings wird der Leser sein Augenmerk vor allem darauf richten, ob Ihr Geschäftsmodell den besonderen Anforderungen an Outsourcing-Prozesse genügt. Insbesondere ist auf Folgendes zu achten:

  • Verhältnis zum Auftraggeber: Grundlage jeder Geschäftsbeziehung ist Vertrauen! Legen Sie in Ihrem Businessplan daher dar, worauf Ihre Beziehung zum Auftraggeber beruht, zum Beispiel auf einer vorherigen Anstellung oder einem Freundschaftsverhältnis.
  • Präzise Vertragsdefinitionen: Falls ein Outsourcing-Vertrag bereits geschlossen wurde oder gerade darüber verhandelt wird, sollte dieser genaue Vereinbarungen über den Standard der Leistung, den Umfang und die zeitliche Abfolge (Service Levels) enthalten; ebenso klare Vereinbarungen über die Haftung und Schadensregulierung bei Nicht- oder Teilerfüllung. Dies impliziert, dass Sie sich mit Ihrem Vertragspartner eingehend über Art und Umfang sowie die Werthaltigkeit Ihrer Tätigkeit Gedanken gemacht haben und spätere Enttäuschungen (weitgehend) ausgeschlossen sind.
  • Kontrolle: Das outsourcende Unternehmen muss Ihre Arbeit anhand klar definierter Leistungsmerkmale kontrollieren können. Ein regelmäßiger Austausch zwischen den beteiligten Mitarbeitern des Auftraggebers und Ihnen sollte nicht nur vereinbart werden, sondern auch tatsächlich stattfinden. Dies lässt den Schluss zu, dass beide Parteien gewillt sind, die Geschäftsbeziehung auf professionelle Weise aufrechtzuerhalten.
  • Vertragslaufzeit und Kündigung: Der Auftrag sollte sich über einen hinreichend langen Zeitraum erstrecken und nicht vorher ordentlich kündbar sein. Idealerweise sollte die Mindestlaufzeit andauern, bis die kritische Anfangsphase Ihres Unternehmens überwunden ist und es notfalls auch ohne diesen Auftrag wirtschaftlich überleben kann.

Wichtig

Tatsächlich selbstständig sind Sie nur, wenn Sie das unternehmerische Risiko in vollem Umfang selbst tragen und Ihre Arbeitszeit frei gestalten können. Nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) trifft dies nicht zu, wenn der Arbeitsvertrag den Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. In welchem Maß eine persönliche Abhängigkeit vorliegt, richtet sich auch nach der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Umsetzung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.

Falls Sie unsicher sind, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit handelt, können sie bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund den sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen lassen. Insbesondere bei Erwerbstätigen, die dauerhaft fast vollständig für einen Auftraggeber arbeiten, schützt eine Prüfung vor späteren Überraschungen!

Franchising

Eine weitere beliebte Alternative, ein eigenes Unternehmen zu gründen, ist die Teilnahme an einem Franchise-System. Dabei wird ein bewährtes Unternehmenskonzept übernommen: Ein Unternehmen (Franchise-Geber) räumt dem Existenzgründer (Franchise-Nehmer) das Recht ein, seine Waren und Dienstleistungen unter seiner Marke zu verkaufen. Darüber hinaus ist der Franchise-Geber typischerweise verpflichtet, diese Produkte zu bewerben. Häufig bietet er dem Franchise-Nehmer auch Unterstützung beim Aufbau seines Unternehmens an, etwa in Form von Beratung und Ausbildung sowie die Überlassung von Berechnungshilfen und Markttests. Teilweise gewährt er dem Franchise-Nehmer Gebietsschutz, das heißt, dass kein anderer seiner Franchise-Nehmer einen Betrieb in einem bestimmten Umfeld eröffnen darf.

Im Gegenzug ist der Franchise-Nehmer verpflichtet, dem Franchise-Geber eine Gebühr zu zahlen. Meist ist er zudem an Vorgaben gebunden, die der Franchise-Geber in einem Franchise-Handbuch festgehalten hat. Diese Vorgaben betreffen etwa den Bezug und die Präsentation der Waren und Dienstleistungen, die Art der Geschäftsausstattung (insbesondere der Ladeneinrichtung), die Verwendung von Werbematerial, die Verkaufspreise oder die Teilnahme an Werbeveranstaltungen.

Der Vorteil von Franchise-Systemen liegt insbesondere darin, dass der Franchise-Nehmer auf die Bekanntheit, das Know-how und die Erfahrung des Franchise-Gebers zurückgreifen kann. Dies ermöglicht einen schnellen Marktzugang. Durch das bewährte Unternehmenskonzept reduziert sich außerdem das unternehmerische Risiko deutlich. Es bewahrt den Existenzgründer weitgehend vor falschen Entscheidungen und nutzlosen Investitionen. Hinzu kommt, dass der Franchise-Nehmer die regelmäßig hohen Kosten für Werbung in der Anlaufphase nicht aufbringen muss, denn er kann sofort von der Bekanntheit des Produkts profitieren.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Vorgaben durch den Franchise-Geber zum Teil sehr detailliert und streng sind. Dem Franchise-Nehmer verbleibt in diesem Fall nur ein sehr eingeschränkter unternehmerischer Spielraum.

Achtung

Leider gibt es in der Franchise-Branche viele schwarze Schafe! Sie liefern die Produkte nicht in ausreichender Menge oder nicht rechtzeitig oder bewerben sie nur in einem geringen Umfang. Um sich hiervor zu schützen, sollten Sie sich unbedingt vor der Unterzeichnung eines Franchise-Vertrags eingehend über den Franchise-Geber informieren!

Eine wichtige Quelle dafür ist der Deutsche Franchise-Verband, bei dem etwa die Hälfte aller Franchise-Anbieter Mitglied sind. Der Verband hat in seiner Aufnahmeordnung strenge Richtlinien erstellt, die unseriöse Franchise-Anbieter ausschließen sollen. Auch empfiehlt es sich, bei den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Banken Erkundigungen über das von Ihnen favorisierte Franchise-Unternehmen einzuholen und Kontakt mit anderen Franchise-Nehmern aufzunehmen.

Wenn Sie an einem Franchise-System teilnehmen wollen, legen Sie in Ihrem Businessplan dar, wieso Sie sich ausgerechnet für das von Ihnen gewählte entschieden haben. Typische Kriterien hierfür sind:

  • ausgereifte und bewährte Produktpalette,
  • hohe Markenbekanntheit aufgrund von Werbemaßnahmen des Franchise-Gebers,
  • einfacher und schneller Marktzugang durch Übernahme eines in der Praxis erprobten Geschäftsmodells,
  • geringes unternehmerisches Risiko, insbesondere durch den Einstieg in ein bestehendes Lieferantennetz,
  • Unterstützung durch den Franchise-Geber bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, zum Beispiel bei der Kosten- und Preiskalkulation oder der Standortwahl,
  • Erhalt des relevanten Know-hows durch regelmäßige Schulungen.

Falls sich auch nachteilige Aspekte ergeben, sollten Sie kurz darauf eingehen, wie Sie damit umgehen wollen. Diese können sich beispielsweise aus folgenden Umständen ergeben:

  • Abhängigkeit von der Geschäftspolitik des Franchise-Gebers,
  • der geringe Einfluss auf die Geschäftspolitik des Franchise-Gebers,
  • eine langfristige vertragliche Bindung.

Kundennutzen

Im Anschluss an die Beschreibung Ihres Produkts erläutern Sie, worin dessen besonderer Nutzen für den Kunden liegt.

Wichtig

Weshalb sollte ein Kunde mein Produkt erwerben?

Unter Kundennutzen versteht man den Grad der Befriedigung von Bedürfnissen, den ein Produkt dem Kunden ermöglicht. Er umfasst alle Einflussgrößen, die sich konkret auf die Kaufentscheidung eines Kunden auswirken. Insoweit sind nicht nur objektive Tatsachen, sondern auch subjektive Wahrnehmungen des Kunden von Bedeutung.

Definition: Bedürfnis, Bedarf, Nachfrage

  • Unter Bedürfnisse versteht man die Wünsche eines Menschen. Sie stellen den Ausgangspunkt des Wirtschaftens dar, weil der Mensch danach strebt, sie zu befriedigen.
  • Bedarf liegt vor, wenn zu den Bedürfnissen die Kaufkraft hinzukommt, um sie zu befriedigen.
  • Von Nachfrage spricht man, wenn am Markt Angebote vorhanden sind, um den Bedarf zu stillen.

Kundenbedürfnisse

Die Kundenbedürfnisse zu identifizieren ist in den meisten Fällen einfach. Aus der Funktionalität und Qualität des Produkts ergeben sich dessen Einsatzfelder für den Kunden, daraus wiederum entsteht dann eine entsprechende Nachfrage. Schwierigkeiten können aber bei innovativen Waren und Dienstleistungen auftreten. Bei diesen Produkten zeigt sich der Vorteil für den Kunden häufig nicht von selbst. Der Kunde ist ja mit den aktuellen Angeboten der Wettbewerber zufrieden und hat zunächst keinen Anlass, ein neues Produkt zu begehren und nachzufragen. Unabhängig davon, ob sich die Ermittlung des Kundenbedürfnisses für Ihr Produkt mehr oder weniger schwierig gestaltet, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld eingehend damit zu beschäftigen.

Wichtig

Weshalb soll der Kunde sein bisheriges Verhalten ändern?

Ein hilfreicher Ansatz ist dabei die von Abraham Maslow entwickelte Bedürfnispyramide, die die hierarchische Ordnung menschlicher Bedürfnisse beschreibt.

Grad der Befriedigung

Wichtig

Inwieweit kann ich dem Kunden bei der Erfüllung seiner Wünsche helfen?

Ein sehr einfaches und eingängiges Modell in diesem Zusammenhang ist das absatzwirtschaftliche Nutzenkonzept der sogenannten Nürnberger Schule nach Wilhelm Vershofen. Danach lässt sich der Kundennutzen in einen Grundnutzen und einen Zusatznutzen unterteilen, der Zusatznutzen wiederum in einen Erbauungsnutzen und einen Geltungsnutzen.

Der sogenannte Grundnutzen schafft die aus den physisch-funktionalen Eigenschaften eines Produkts resultierende Bedarfsdeckung. Unter Erbauungsnutzen wird die aus den ästhetischen Eigenschaften eines Produkts resultierende Bedarfsdeckung, etwa durch Form, Farbe oder Geruch, verstanden. Der Geltungsnutzen ist die Bedarfsdeckung, die mit den sozialen Eigenschaften, zum Beispiel dem Prestige, einer Ware oder Dienstleistung einhergeht.

Beispiel

Der Grundnutzen eines Pkw besteht darin, Personen oder Waren von A nach B zu befördern. Sein Erbauungsnutzen kann das ansprechende Design sein, zum Beispiel beim Porsche 911, oder die Leistungsfähigkeit, zum Beispiel eine hohe PS-Zahl, oder die Umweltverträglichkeit bei einem Elektroauto. Der Geltungsnutzen kann darin liegen, dass der Pkw geeignet ist, den Kunden für alle sichtbar einer elitären Personengruppe zuzuordnen, was beispielsweise mit einem Rolls-Royce der Fall wäre.

In Ihrem Businessplan beschreiben Sie nun, wie sich Ihr Produkt aus der Sicht eines künftigen Kunden darstellt. Maßgebliche Fragen sind hierbei:

  • Kann er mit Ihrem Produkt ein konkretes Problem lösen?
  • Verschafft es ihm Geld-, Zeit- oder Arbeitsersparnis?
  • Schöpft er hieraus Vergnügen? Bereitet es ihm Spaß?
  • Verleiht es ihm gesellschaftliche Anerkennung?

Kundenzufriedenheit

Kunden wollen begeistert, aber nicht enttäuscht werden. In Ihrem Businessplan sollten Sie daher darlegen, wie sie den Anforderungen Ihrer potenziellen Kunden gerecht werden und sie zufriedenstellen wollen.

Wichtig

Inwieweit wird mein Produkt den Erwartungen meiner Kunden gerecht?

Eine geläufige Methode zur Darstellung der Kundenzufriedenheit ist das Kano-Modell, das von Noriaki Kano entwickelt wurde.

Machbarkeit

In Ihrem Businessplan legen Sie auch dar, ob die Umsetzung Ihrer Geschäftsidee möglich ist.

Wichtig

Kann ich mein Produkt überhaupt anbieten?

Der Machbarkeit können verschiedene Hindernisse entgegenstehen. Auf diese sollten Sie im Einzelnen eingehen und darlegen, wie Sie sie überwinden wollen.

Technologische Umsetzbarkeit

Zunächst ist zu erläutern, ob Ihr Produkt technisch umsetzbar ist. Insoweit sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Verfügen Sie über die Maschinen, mit denen Sie Ihr Produkt in quantitativer und qualitativer Hinsicht herstellen können?
  • Haben Sie in ausreichendem Maß Zugang zu den hierfür notwendigen Materialien (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe)?
  • Erfüllen mögliche Lieferanten die Qualitätskriterien, die für Ihr Produkt maßgeblich sind?
  • Stehen Ihnen genügend Flächen zur Verfügung, um den Geschäftsbetrieb aufzunehmen, zum Beispiel Produktionshalle, Büroräume, Ladenlokale, Ausstellungsräume oder Lagerräume?
  • Ist die notwendige Infrastruktur vorhanden, zum Beispiel Energie, Internetbandbreite, Transport, Logistik?

Falls sich Ihr Produkt noch im Stadium der Forschung und Entwicklung befindet, sollten Sie dies nicht nur einfach angeben, sondern auch die Schwierigkeiten benennen, die noch zu bewältigen sind, bevor Markt- und Serienreife erreicht sind. Gehen Sie dabei auf folgende Fragen ein:

  • Worin genau bestehen die technischen oder physikalischen Schwierigkeiten?
  • Wie sollen diese beseitigt werden?
  • Wurde bereits ein Prototyp erstellt?
  • Wenn ja, wurde er bereits getestet und wie sind die Ergebnisse ausgefallen?
  • Wie schätzen Sie die noch verbleibende Dauer der Forschung und Entwicklung ein?

Personelle Machbarkeit

Des Weiteren legen Sie dar, ob Sie über genügend personelle Ressourcen verfügen, um den Geschäftsbetrieb in Gang zu setzen. Insoweit sind folgende Fragen zu beantworten:

  • Wie hoch ist der Arbeitsauswand?
  • Welche Fähigkeiten (Skills) sind hierfür erforderlich?
  • Welche Tätigkeiten können Sie selbst übernehmen und für welche müssen Sie geeignetes Fachpersonal einstellen?

Wichtig

Überschätzen Sie Ihre Fähigkeiten und zeitlichen Kapazitäten nicht! Solange Ihr Unternehmen noch am Anfang steht und klein ist, kann der Leser durchaus nachvollziehen, dass Sie persönlich den größten Teil der Arbeit erledigen. Mit stetigem Wachstum müssen Sie jedoch damit rechnen, dass immer mehr Aufgaben bezüglich der Leitung des Unternehmens auf Sie zukommen, sodass Sie sich immer weniger um das operative Geschäft kümmern können.

Rechtliche Hindernisse

Der Umsetzbarkeit können auch rechtliche Hindernisse entgegenstehen, insbesondere gewerbliche Schutzrechte Dritter. Dazu gehören:

  • Urheberrechte,
  • Patente,
  • Gebrauchsmuster,
  • Marken,
  • geschäftliche Kennzeichen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel),
  • Design,
  • Namen.

Tipp

Um festzustellen, ob Schutzrechte Dritter im Geltungsbereich Deutschland vorliegen, können Sie eine kostenlose Recherche beim Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) (www.dpma.de) durchführen. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Office, EUIPO) bietet zudem die Möglichkeit, kostenlose Recherchen zu Marken (TMview) und Designs (TMdesign) zu erledigen, die in der Europäischen Union und darüber hinaus registriert sind (www.euipo.europa.eu).

Beachten Sie jedoch, dass diese Ämter nur solche Schutzrechte ausweisen, die bei Ihnen registriert sind. Nicht angemeldete gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, geschäftliche Kennzeichen und Namen, werden dort nicht gelistet, sodass insoweit ein gewisses Risiko für Sie verbleibt. Falls Sie mit den Internetangeboten allein nicht zurechtkommen, empfiehlt es sich, einen Patentanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufzusuchen, der Ihnen dabei gegen Honorar behilflich ist.

Außerdem kann es sein, dass für Ihre Ware oder Dienstleistung Handelsbeschränkungen bestehen, infrage kommen zum Beispiel folgende Vorgaben:

  • Zölle: Die Einfuhr bestimmter Güter wird hiermit besteuert. Durch Zölle soll der Import aus ausländischen Staaten deutlich unattraktiver werden, da sie grundsätzlich das Produkt verteuern.
  • Exportsubventionen: Hiermit unterstützt ein Staat den Export bestimmter Produkte. Kann ein inländisches Unternehmen seine Produkte im Ausland wegen hoher Produktionskosten nur schwer absetzen, sind Exportsubventionen sinnvoll, damit der Exportstaat das Produkt im Ausland letztendlich günstiger anbieten kann.
  • Mindestpreis: Führt ein Staat einen bestimmten Mindestpreis für ein Produkt ein, darf dieses nicht zu einem niedrigeren Preis verkauft werden.
  • Ausfuhrverbote: Durch ein Ausfuhrverbot verbietet der Staat den Export gewisser Güter in bestimmte Länder. Ausfuhrverbote bestehen häufig für Rüstungsgüter.
  • Handelskontingente: Hierbei vereinbart zum Beispiel ein Staat mit einem anderen Staat, wie viele Einheiten eines Produkts maximal in das Land importiert werden dürfen. Damit soll regelmäßig die Überflutung des heimischen Marktes mit Produkten aus dem Ausland verhindert, die Preise stabilisiert und gleichzeitig die inländischen Unternehmen geschützt werden.

Außerdem sind etwaige Werbeverbote bzw. -beschränkungen zu beachten. Dies gilt insbesondere für:

  • Ärzte,
  • Rechtsanwälte,
  • indizierte Medien,
  • Tabakerzeugnisse.

Wichtig

Rechtliche Hindernisse lassen sich nur selten effizient beseitigen. Legen Sie daher dar, wie Sie sich trotzdem am Markt behaupten können. Dies kann beispielsweise durch folgende Maßnahmen geschehen:

  • Abschluss (kostenpflichtiger) Lizenzverträge, mit denen Ihnen der Inhaber eines geistigen Schutzrechts die notwendigen Nutzungsrechte einräumt,
  • Beschreiten legaler Handelswege,
  • Berücksichtigung von Zöllen bei der Preiskalkulation,
  • Ausnutzen zulässiger Werbemöglichkeiten, zum Beispiel Mundpropaganda oder Pressearbeit.