Businessplan (Deckblatt und Verzeichnisse)

03.12.2020 | Businessplan

Vorbemerkungen

Bevor Sie in Ihrem Businessplan das eigentliche Geschäftsmodell erläutern, sind zunächst formelle Angaben zu machen.  Diese sollen den Leser in die Lage versetzen, jederzeit bestimmte Aspekte wie spezielle Themen, Abbildungen oder Quellen, die ihn gerade interessieren, schnellstmöglich aufzufinden. Insoweit empfiehlt sich folgender Aufbau:

  • Deckblatt,
  • Inhaltsverzeichnis,
  • Tabellenverzeichnis,
  • Abbildungsverzeichnis,
  • Abkürzungsverzeichnis,
  • Literaturverzeichnis.

Wie Sie diese Verzeichnisse ordnungsgemäß erstellen, wird im Folgenden dargestellt.

Deckblatt

Das Deckblatt sollte den Leser informieren über:

  • Art des Dokuments (nämlich ein Businessplan),
  • Geschäftsidee,
  • Autor und dessen Kontaktdaten,
  • Erstellungsdatum,
  • Logo (wenn vorhanden).

Das folgende Beispiel zeigt eine typische Ansicht:

Inhaltsverzeichnis

Das Inhaltsverzeichnis (bzw. die Gliederung) dient zur Orientierung des Lesers und soll ihm in erster Linie das schnelle Auffinden einzelner Kapitel erleichtern. Darüber hinaus gibt es dem Leser einen ersten Hinweis auf Ihre Gedankengänge. Er kann erkennen, ob Ihr Businessplan logisch aufgebaut ist und ob Sie in der Lage sind, Ihre Geschäftsidee sachlich und strukturiert darzustellen.

Wichtig

Weist bereits das Inhaltsverzeichnis strukturelle oder logische Defizite auf, sinkt automatisch die Bereitschaft des Lesers, sich intensiv mit Ihrem Businessplan auseinanderzusetzen!

Hieraus ergibt sich zunächst, dass sich alle Gliederungspunkte als Überschriften (und umgekehrt) im Businessplan wiederfinden müssen. Jeder Gliederungspunkt muss Text umfassen. Des Weiteren sind die einzelnen Gliederungspunkte thematisch zusammenzufassen und ggf. zu untergliedern.

Achtung

Getreu dem Motto „Wer A sagt, muss auch B sagen!“ muss es, wenn es einen Gliederungspunkt A gibt, mindestens auch einen Gliederungspunkt B geben. Ebenso ist die Einführung einer weiteren Gliederungsebene nur dann sinnvoll, wenn diese wiederum in mehrere Abschnitte unterteilt wird, beispielsweise folgt in Abschnitt 3.1 nur dann ein Unterabschnitt 3.1.1, wenn auch ein Unterabschnitt 3.1.2 vorgesehen ist.

Überschriften sollten keine gekürzten Inhaltsangaben oder Vorgriffe auf die Ergebnisse sein. Wählen Sie sie daher so aus, dass sie lediglich den inhaltlichen Gegenstand des jeweiligen Textes bezeichnen. Um die Sachlichkeit Ihres Businessplans zu unterstreichen, empfiehlt es sich, dabei möglichst Substantive zu verwenden („Nominalstil“) und auf Verben zu verzichten („Verbalstil“). Letzterer Stil wird meist als zu umgangssprachlich angesehen und untergräbt deshalb eventuell Ihre Seriosität.

Beispiel

  • Nominalstil: Marketingziele; Verbalstil: Welche Ziele verfolge ich?
  • Nominalstil: Chancen und Risiken; Verbalstil: Welche Chancen und Risiken bestehen?

Vermeiden Sie Überschriften ohne inhaltliche Aussage. Der Sinn von Kapitelüberschriften besteht nämlich darin, den Inhalt des jeweiligen Kapitels anzukündigen. Leerformeln wie Einführung, Hauptteil, Schluss, Exkurs sollten Sie daher möglichst nicht verwenden. Ebenso sollten Ihre Überschriften inhaltlich zutreffen. Beispielsweise muss eine Zusammenfassung tatsächlich eine Kurzversion des bereits Behandelten enthalten; in ihr dürfen keine neuen Aspekte auftauchen. Dagegen muss ein „Ausblick“ tatsächlich neue, zu erwartende Entwicklungen aufzeigen, darf aber bereits Behandeltes nicht wiederholen.

Für die Gliederung können sie entweder ein dezimales oder ein alphanumerisches System verwenden, Sie dürfen diese Varianten jedoch nicht mischen! Bei der dezimalen Gliederung gelten folgende Richtlinien (vgl. DIN 5008):

  • Es werden arabische Ziffern (also 1, 2, 3 etc.) verwendet.
  • Jeder Hauptabschnitt wird von 1 an fortlaufend nummeriert.
  • Jeder Abschnitt kann beliebig viele Unterabschnitte haben, mindestens jedoch zwei.
  • Jeder Unterabschnitt kann wiederum in weitere Unterabschnitte, mindestens aber zwei, unterteilt werden usw.
  • Die Ziffern der einzelnen Ebenen werden durch einen Punkt getrennt.
  • Hinter der jeweils letzten Gliederungsziffer steht kein Punkt, also auch, wenn es nur eine Gliederungsziffer gibt.

Bei dem alphanumerischen System werden die einzelnen Gliederungsebenen üblicherweise wie folgt gekennzeichnet:

Im Inhaltsverzeichnis werden die Gliederungsebenen auf jeweils gleicher Höhe nach rechts eingerückt dargestellt.

In der Gliederung sind neben jeder Überschrift rechts außen die entsprechenden Seitenzahlen anzugeben, wobei die Angabe der ersten Seite ausreicht, auf der die Ausführungen zur Überschrift jeweils beginnen. Verwenden Sie dabei ebenfalls Blocksatz. Im Text des Businessplans finden sich die Gliederungszeichen und der dazugehörige Text als Überschrift wieder.

Abbildungsverzeichnis 

Im Rahmen eines Businessplans empfiehlt es sich häufig, bildhafte Darstellungen und Grafiken zu verwenden, um den Text aufzulockern und schwierige Sachverhalte anschaulich darzustellen. Das Abbildungsverzeichnis dient dem Zweck, dem Leser ein schnelles und unkompliziertes Zugreifen auf diese Abbildungen zu ermöglichen. Hierfür wird jede Abbildung mit einer Abbildungsnummer (zum Beispiel Abb. 1) und einer Beschriftung versehen. Im Abbildungsverzeichnis werden dementsprechend die Abbildungsnummer, die zeichengetreue Beschriftung der Abbildung sowie die Seitenzahl, wo sich die Abbildung im Businessplan befindet, angegeben.

Beispiel

Tabellenverzeichnis

Beinhaltet ein Businessplan viele Tabellen, ist es sinnvoll, ein separates Verzeichnis für sie zu erstellen. Dabei sind die gleichen Regeln zu beachten wie bei der Erstellung eines Abbildungsverzeichnisses. Dies bedeutet, dass jede Tabelle mit einer Tabellenziffer (zum Beispiel Tab. 1) und einer Beschriftung versehen wird. Im Tabellenverzeichnis werden dementsprechend die Tabellenziffern, die zeichengetreue Beschriftung der Tabelle sowie die Seitenzahl, wo sich die Tabelle in Ihrem Businessplan befindet, angegeben.

Beispiel

Tipp

Ein Tabellenverzeichnis sollten Sie lediglich dann erstellen, wenn es genügend Tabellen im Businessplan gibt. Anderenfalls ist es sinnvoll, die Tabellen zusammen mit den Abbildungen in einem Darstellungsverzeichnis zu listen. Entsprechend werden auch die Tabellen und Abbildungen als Darstellungen bezeichnet (zum Beispiel Dar. 1). Unabhängig davon, ob es sich um eine Abbildung oder eine Tabelle handelt, werden die Darstellungen nach der Reihenfolge ihres Auftretens durchnummeriert.

Abkürzungsverzeichnis

In einem Businessplan dürfen oft wiederholte Begriffe durchaus abgekürzt werden. Die Verwendung von Abkürzungen sollte allerdings auf den Leserkreis abgestimmt sein, sinnvoll gewählt sein und nur verwendet werden, wenn sich dadurch ein häufig wiederkehrender, umständlicher Ausdruck vermeiden lässt.

Tipp

Seien Sie sparsam mit Abkürzungen. Sie dürfen auf keinen Fall den Lesefluss stören.

Mit Ausnahme der im Duden aufgeführten Abkürzungen wie „etc.“, „z. B.“ oder „S.“ werden alle im Text verwendeten Abkürzungen in das Abkürzungsverzeichnis aufgenommen. Dies gilt beispielsweise für Bezeichnungen für Gesetze, Institutionen oder Fachbegriffe. Auch Abkürzungen, die im Anhang oder in einer Fußnote vorkommen, werden im Abkürzungsverzeichnis erklärt.

Tipp

Es empfiehlt sich, einen Begriff bei erstmaliger Verwendung im Textabschnitt auszuschreiben und dabei die Abkürzung in Klammern zu setzen. Und: Verzichten Sie nach Möglichkeit darauf, eigene Abkürzungen zu erfinden und zu verwenden – es sei denn, Sie haben tatsächlich etwas Neues erfunden!

Führen Sie die Abkürzungen in alphabetischer Reihenfolge im Abkürzungsverzeichnis auf. Das Verzeichnis umfasst zwei Spalten: In der linken stehen die Abkürzungen, in der rechten die entsprechenden Erläuterungen. Wird eine Abkürzung mit einem Kleinbuchstaben beendet, folgt regelmäßig ein Punkt. Sollte die Abkürzung mit einem Großbuchstaben enden, wird kein Punkt hinzugefügt.

Beispiel

Literaturverzeichnis

Beim Erstellen Ihres Businessplans sollten Sie sich umfassend mit dem einschlägigen Schrifttum auseinandersetzen. Das Literaturverzeichnis dokumentiert die verarbeitete und im Businessplan zitierte Literatur. Es ermöglicht zusammen mit den Fußnoten eine eindeutige Zuordnung der zitierten Quellen. Das Literaturverzeichnis muss daher die gesamte zitierte Literatur enthalten. Umgekehrt sollte Literatur, die in den Fußnoten nicht erscheint, auch nicht in das Literaturverzeichnis aufgenommen werden. Nach Möglichkeit sollte immer mit der aktuellen Auflage gearbeitet werden.

Grundsätzlich ist jede von anderen Autoren wörtlich übernommene Textpassage (mit Anführungszeichen) und jede Ausführung, die sich an die Gedankengänge anderer Autoren anlehnt, als Zitat zu kennzeichnen. Zitierpflichtig sind somit alle Quellen, die von Dritten ausgearbeitet wurden. Dazu gehören Bücher, Aufsätze, Artikel, Gesetzestexte, Statistiken, Abbildungen, Tabellen sowie Inhalte aus dem Internet.

Wichtig

Allgemeinwissen, das Konversationslexika zu entnehmen ist, muss nicht zitiert werden.

Die Angaben im Literaturverzeichnis werden üblicherweise alphabetisch geordnet. Es ist keine Unterteilung zum Beispiel in Bücher und Zeitschriften erforderlich. Im Businessplan reicht die sogenannte Kurzzitierweise aus, das heißt, Sie geben lediglich den Namen, den abgekürzten Vornamen, eventuell Stichwort, Jahr (nach dem Autor oder dem Stichwort) und die Zitierstelle an. Falls von einem Autor (einer Autorengruppe) mehrere Veröffentlichungen eines Jahres verwendet werden, sind alle Quellen unterscheidbar kenntlich zu machen, sodass spätere Zitate eindeutig zuordenbar sind.

Beispiel

Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V. (Hg.) (2015): Jahresbericht 2014, abrufbar unter www.adm-ev.de.

Hoeren, T. (2016a): Internetrecht (Stand: Oktober 2015), abrufbar unter www.uni-muenster.de.

Hoeren, T. (2016b): IT-Vertragsrecht (Stand: Oktober 2015), abrufbar unter www.uni-muenster.de.

Porter, M. E. (2013): Wettbewerbsstrategie: Methoden zur Analyse von Branchen und Konkurrenten, 12. Auflage, Frankfurt am Main/New York

Porter, M. E. (2014): Wettbewerbsvorteile: Spitzenleistungen erreichen und behaupten, Frankfurt am Main

Statistisches Bundesamt (2016): Unternehmen und Arbeitsstätten, abrufbar unter www.destatis.de.