Unternehmensnachfolge

08.01.2021 | Business Know-How, Finanzierung + Förderung, startUPkit

Die Unternehmensnachfolge ist für viele Gründungswillige eine echte Alternative zur Neugründung. Ein derartiges Vorhaben hat viele Vorteile:

  • Das Unternehmen ist auf dem Markt bereits etabliert.
  • Es bestehen aktive Beziehungen zu Kunden und Lieferanten.
  • Die Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens sind am Markt eingeführt.
  • Die Mitarbeiter sind eingearbeitet.
  • Räume und Anlagevermögen sind vorhanden.

Zudem steht bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in den nächsten Jahren ein Generationswechsel an. Der demografische Wandel und der zunehmende Mangel an Fachkräften erschweren und verlängern die Suche nach der geeigneten Kandidatin oder dem geeigneten Kandidaten. Allein bis 2021 haben mehr als 150.000 mittelständische Firmeninhaber einen Nachfolger gesucht – so eine Studie der Förderbank KfW aus 2019.

Auswahl der Zielunternehmen

Das richtige Unternehmen für eine Übernahme zu finden, ist die zentrale Weichenstellung für die Unternehmensnachfolge. Für potentielle Unternehmer stellen sich gerade mit der Unter­nehmens­wahl viele Fragen:

  • Welche Branche?
  • Welche Örtlichkeit?
  • Welche Unter­nehmens­größe traue ich mir zu?
  • Wie hoch darf der Kauf­preis sein?
  • Wie sieht es mit der Markt­position und der Ertragslage aus?

Hilfestellung bieten Unternehmensnachfolgeportale bzw. Betriebsbörsen im Internet. Dort präsentieren sich Unternehmen, die einen externen Nachfolger suchen. Interessierte haben dort die Möglichkeit, anhand gezielter Suchanfragen den Kreis, der in Frage kommenden Firmen, weiter einzugrenzen, wie zum Beispiel:

Darüber hinaus Sie sich auch an die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern wenden. Diese bieten allesamt einen umfassenden Gründungs- und Nachfolgeservice an:

Darüber hinaus bieten Ihnen auch weitere Kammern und Institutionen eine umfassende Beratung. Die Kontaktdaten der Nachfolge-Moderatoren finden Sie unter:

Förderung

Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie als Existenzgründer, Freiberufler oder auch als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung aller Formen der Existenzgründung. Sie erhalten den ERP-Gründerkredit – Universell, um ein Unternehmen zu errichten, zu übernehmen oder zu festigen. Dazu zählt auch die Aufstockung einer tätigen Beteiligung.

Im Wesentlichen sind dies:

  • Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen: zum Beispiel
    • Anlagen und Maschinen
    • Grundstücke und Gebäude
    • Baukosten
    • Einrichtungsgegenstände
    • Firmenfahrzeuge
    • Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
    • Software
  • Betriebsmittel (Mittel für den laufenden Geschäftsbetrieb)
    • liquide Mittel
    • Personalkosten
    • Mieten
    • Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
    • Messeteilnahme
    • Beratungskosten
  • Material- und Warenlager.

Die Kredithöhe beträgt bis zu EUR 25 Millionen pro Vorhaben.

Je nach Laufzeit können Sie tilgungsfreie Jahre vereinbaren. Das heißt, in dieser Zeit müssen Sie nur die Zinsen bezahlen. Danach tilgen Sie in festgelegten Monatsraten.

Sie beantragen den ERP-Gründerkredit – Universell bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.

Der ERP-Gründerkredit – Universell schließt andere Förderungen nicht aus. Eine Kombination mit dem ERP-Gründerkredit – Startgeld ist jedoch ausgeschlossen.

Unternehmenskauf

Der Kauf eines Unternehmens stellt sich in der Praxis jedoch nicht einfach dar. Neben der Ermittlung des Unternehmenswerts als Grundlage des Kaupreises sind zahlreiche weitere Aspekte zu beachten, wie zum Beispiel:

  • die Entscheidung für einen Asset Deal oder Share Deal,
  • die Sicherung des Kaufpreises für den Verkäufer,
  • die Haftung für diejenigen Rechts- oder Sachmängel,
  • die Vereinbarung von Wettbewerbsverboten,
  • die Einholung von behördlichen Erlaubnissen und Genehmigungen,
  • arbeitsrechtliche Auswirkungen,
  • steuerrechtliche Bestimmungen.