Personalkosten

04.12.2020 | Business Know-How

Die Personalkosten werden in der Lohn- und Gehaltsabrechnung ermittelt. Sie umfassen alle Kosten, die durch den Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit entstanden sind. Insoweit sind zu unterscheiden:

  • Löhne
  • Gehälter
  • gesetzliche Sozialleistungen des Arbeitgebers, z.B. dessen Anteile zur
    • Rentenversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
    • Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Umlageverfahren 1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)
    • Umlageverfahren 2 (Mutterschutzgeld)
    • Umlageverfahren 3 (Insolvenzgeld)
    • gesetzlichen Unfallversicherung
  • freiwillige Sozialleistungen, z.B.
    • Pensionszusagen und sonstige betriebliche Altersversorgung
    • Zuschüsse zu Fahrten (insbesondere zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung)
    • Sachbezüge (z.B. Dienstwagen, -handy und -wohnung)
    • Betriebskantine
    • Sport- und Saunaanlagen
    • Betriebskindergärten
  • sonstige Personalkosten, die in der Regel bei personellen Veränderungen im Unternehmen entstehen, z.B.
    • Anwerbungskosten (z.B. für Inserate und Vermittler)
    • Abfindungskosten bei Freisetzung von Mitarbeitern
  • Lohnnebenkosten, die durch Urlaub, bezahlte Feiertage und Krankheitstage von Arbeitnehmern entstehen

Eine wesentlicher Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Ermittlung des Stundensatzes, den ein Unternehmer für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit seiner Arbeit erbringen muss. Dies ist insbesondere für die Kalkulation von Angebotspreisen von Bedeutung, bei der die Mitarbeiter mit einem geplanten Arbeitsumfang eingesetzt werden sollen.

Beispiel

Einem Arbeitnehmer wird ein monatliches Gehalt von 4.000 € bei 12 Gehältern pro Jahr gezahlt. Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche (bei 5 Arbeitstagen pro Woche und 52 Wochen pro Jahr). Die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen betragen:

  • Krankenversicherung:   7,3%
  • Pflegeversicherung:   1,525%
  • Rentenversicherung:   9,3%
  • Arbeitslosenversicherung:  1,2%
  • Unfallversicherung:   2,39%
  • Umlageverfahren 1:  2,0%
  • Umlageverfahren 2: 0,47%
  • Umlageverfahren 3: 0,06%

Weiterhin sind zu berücksichtigen:

  • 30 Urlaubstage
  • 14 Krankheitstage (Durchschnittswert der Betriebsstatistik)
  • 12 Feiertage

Zunächst ist das Brutto-Jahresgehalt zu ermitteln:

  • Jahresgehalt         4.000 € * 12   = 48.000,00 €
  • Krankenversicherung     48.000 € * 7,3%   =   3.504,00 €
  • Pflegeversicherung    48.000 € * 1,525%  =      732,00 €
  • Rentenversicherung    48.000 € * 9,3%   =   4.464,00 €
  • Arbeitslosenversicherung    48.000 € * 1,2%  =      576,00 €
  • Unfallversicherung    48.000 € * 2,39%  =   1.147,20 €
  • Umlageverfahren 1    48.000 € * 2,0%  =      960,00 €
  • Umlageverfahren 2    48.000 € * 0,47%  =      225,60 €
  • Umlageverfahren 3    48.000 € * 0,06%  =        28,80 €

 Gesamt  = 59.637,60 €

Anschließend ist die effektive Arbeitsstundenzahl pro Jahr zu ermitteln:

  • Brutto-Arbeitsstundenzahl   52 Wo.  * 40 h  = 2.080 h
  • Urlaub-, Kranken- und Feiertage    56 Tage *   8 h  =  – 448 h

Gesamt   =  1.632 h

Dies ergibt:

  Brutto-Stundensatz  59.637,60 € / 1.632 h  = 36,54 €/h

Literaturhinweise

Ebooks

Printwerke

  • Coenenberg, A.G.; Fischer, T.M., Günther, T.: Kostenrechnung und Kostenanalyse
  • Freidank, C.-C., Fischbach, S.: Übungen zur Kostenrechnung
  • Friedl, G.; Hofmann, C.; Pedell, B.: Kostenrechnung: Eine entscheidungsorientierte Einführung
  • Kahlenberg, F.: Kostenrechnung: Grundlagen und Anwendungen
  • Olfert, K.: Kostenrechnung