Die Personalkosten werden in der Lohn- und Gehaltsabrechnung ermittelt. Sie umfassen alle Kosten, die durch den Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit entstanden sind. Insoweit sind zu unterscheiden:
- Löhne
- Gehälter
- gesetzliche Sozialleistungen des Arbeitgebers, z.B. dessen Anteile zur
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Umlageverfahren 1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)
- Umlageverfahren 2 (Mutterschutzgeld)
- Umlageverfahren 3 (Insolvenzgeld)
- gesetzlichen Unfallversicherung
- freiwillige Sozialleistungen, z.B.
- Pensionszusagen und sonstige betriebliche Altersversorgung
- Zuschüsse zu Fahrten (insbesondere zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung)
- Sachbezüge (z.B. Dienstwagen, -handy und -wohnung)
- Betriebskantine
- Sport- und Saunaanlagen
- Betriebskindergärten
- sonstige Personalkosten, die in der Regel bei personellen Veränderungen im Unternehmen entstehen, z.B.
- Anwerbungskosten (z.B. für Inserate und Vermittler)
- Abfindungskosten bei Freisetzung von Mitarbeitern
- Lohnnebenkosten, die durch Urlaub, bezahlte Feiertage und Krankheitstage von Arbeitnehmern entstehen
Eine wesentlicher Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Ermittlung des Stundensatzes, den ein Unternehmer für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit seiner Arbeit erbringen muss. Dies ist insbesondere für die Kalkulation von Angebotspreisen von Bedeutung, bei der die Mitarbeiter mit einem geplanten Arbeitsumfang eingesetzt werden sollen.
Beispiel
Einem Arbeitnehmer wird ein monatliches Gehalt von 4.000 € bei 12 Gehältern pro Jahr gezahlt. Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche (bei 5 Arbeitstagen pro Woche und 52 Wochen pro Jahr). Die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen betragen:
- Krankenversicherung: 7,3%
- Pflegeversicherung: 1,525%
- Rentenversicherung: 9,3%
- Arbeitslosenversicherung: 1,2%
- Unfallversicherung: 2,39%
- Umlageverfahren 1: 2,0%
- Umlageverfahren 2: 0,47%
- Umlageverfahren 3: 0,06%
Weiterhin sind zu berücksichtigen:
- 30 Urlaubstage
- 14 Krankheitstage (Durchschnittswert der Betriebsstatistik)
- 12 Feiertage
Zunächst ist das Brutto-Jahresgehalt zu ermitteln:
- Jahresgehalt 4.000 € * 12 = 48.000,00 €
- Krankenversicherung 48.000 € * 7,3% = 3.504,00 €
- Pflegeversicherung 48.000 € * 1,525% = 732,00 €
- Rentenversicherung 48.000 € * 9,3% = 4.464,00 €
- Arbeitslosenversicherung 48.000 € * 1,2% = 576,00 €
- Unfallversicherung 48.000 € * 2,39% = 1.147,20 €
- Umlageverfahren 1 48.000 € * 2,0% = 960,00 €
- Umlageverfahren 2 48.000 € * 0,47% = 225,60 €
- Umlageverfahren 3 48.000 € * 0,06% = 28,80 €
Gesamt = 59.637,60 €
Anschließend ist die effektive Arbeitsstundenzahl pro Jahr zu ermitteln:
- Brutto-Arbeitsstundenzahl 52 Wo. * 40 h = 2.080 h
- Urlaub-, Kranken- und Feiertage 56 Tage * 8 h = – 448 h
Gesamt = 1.632 h
Dies ergibt:
Brutto-Stundensatz 59.637,60 € / 1.632 h = 36,54 €/h
Literaturhinweise
Ebooks
- Mumm, Mirja, Einführung in das betriebliche Rechnungswesen, online abrufbar mit Ihrem HFU-Account: http://dx.doi.org/10.1007/978-3-642-28273-7
- Plötner, Olaf; Sieben, Barbara; Kummer, Tyge-F.: Kosten- und Erlösrechnung, online abrufbar mit Ihrem HFU-Account: http://dx.doi.org/10.1007/978-3-642-11920-0
Printwerke
- Coenenberg, A.G.; Fischer, T.M., Günther, T.: Kostenrechnung und Kostenanalyse
- Freidank, C.-C., Fischbach, S.: Übungen zur Kostenrechnung
- Friedl, G.; Hofmann, C.; Pedell, B.: Kostenrechnung: Eine entscheidungsorientierte Einführung
- Kahlenberg, F.: Kostenrechnung: Grundlagen und Anwendungen
- Olfert, K.: Kostenrechnung