Kalkulatorische Wagniszuschläge

04.12.2020 | Business Know-How

Jede betriebliche Tätigkeit ist mit Wagnissen verbunden und kann damit zu Schadensfällen und Verlusten führen, die sich in ihrer Höhe und im Zeitpunkt des Eintretens nicht vorhersehen lassen. Man unterscheidet zwischen dem „allgemeinen Unternehmerrisiko“ und „spezifischen Einzelwagnissen“.

Das allgemeine Unternehmerrisiko bezieht sich auf die Risiken, die das gesamte marktwirtschaftliche Unternehmen betreffen, z.B. Konjunkturrückgänge, Inflation, plötzliche Nachfrageverschiebungen. Dieses Risiko wird durch den Gewinn des Unternehmens abgegolten und stellt daher keinen Kostenbestandteil dar.

Die spezifischen Einzelwagnisse beziehen sich auf die mit der betrieblichen Leistungserstellung (also mit Beschaffung, Produktion und Absatz) verbundenen Risiken. Soweit sie durch den Abschluss von Versicherungen gedeckt sind, werden die Versicherungsprämien als Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung erfasst. Soweit sie nicht gedeckt sind, müssen in der Kostenrechnung kalkulatorische Wagniszuschläge als „Selbstversicherungsprämie“ angesetzt werden.

Wichtige spezifische Einzelwagnisse sind

  • Bestandswagnis: Wertminderungen der RHB-Stoffe sowie der fertigen und halbfertigen Erzeugnisse aufgrund
    • Diebstahl,
    • Schwund,
    • technischem und wirtschaftlichem Fortschritt,
    • Preisverfall,
    • Veralterung etc.
  • Anlagewagnis: Wertminderungen des Anlagevermögens aufgrund Katastrophen, Feuer, Unfall etc.
  • Fertigungs-/Mehrkostenwagnis: Mehrkosten infolge von Material-, Arbeits- und Konstruktionsfehlern
  • Gewährleistungswagnis: Mehrkosten infolge von Nacharbeiten aufgrund von Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen
  • Entwicklungswagnis: Kosten für misslungene Forschungs-, Entwicklungs- und Konstruktionsarbeiten etc.
  • Vertriebswagnis: Risiken, die sich z.B. aus Forderungsausfällen, Währungsschwankungen, Transportgefahr oder Kulanznachlässen ergeben

Die Höhe der kalkulatorischen Wagniszuschläge sind nach eigenem kaufmännischen Ermessen zu schätzen. Insoweit kann man sich an angebotenen Versicherungsprämien oder an bisherigen Erfahrungen orientieren.

Beispiel für Bestandswagnis

Im Jahr 06 betragen die Forderungen insgesamt 190.000 €. In den Wirtschaftsjahren 01 bis 05 sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt ausgefallen:

Für das Wirtschaftsjahr 06 ergibt sich folgender Wagniszuschlagssatz:

Wagniszuschlagssatz = 8.300 € / 730.000 € = 1,14%

Bei Forderungen von 190.000 € ergeben sich demnach folgende kalkulatorische Wagniskosten wie folgt:

Wagniskosten = 190.000 € x 1,14% = 2.166 €

Literaturhinweise

Ebooks

Printwerke

  • Coenenberg, A.G.; Fischer, T.M., Günther, T.: Kostenrechnung und Kostenanalyse
  • Freidank, C.-C., Fischbach, S.: Übungen zur Kostenrechnung
  • Friedl, G.; Hofmann, C.; Pedell, B.: Kostenrechnung: Eine entscheidungsorientierte Einführung
  • Kahlenberg, F.: Kostenrechnung: Grundlagen und Anwendungen
  • Olfert, K.: Kostenrechnung