Junge Innovatoren

17.02.2021 | Finanzierung + Förderung, Förderprogramme

Junge Innovatoren Baden-Württemberg

Das Förderprogramm „Junge Innovatoren“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt junge wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den Akademien dabei, sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von innovativen Produkten oder Geschäftsmodellen selbständig zu machen. Gefördert werden die Vorbereitungen auf Unternehmensgründungen, bei denen es um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geht, die auf Erfindungen von Existenzgründern und Existenzgründerinnen, einer von ihnen entwickelten Software oder ihrem technologischen Know-how beruhen.

Die Förderung erfolgt in der Obhut der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung in Baden-Württemberg. Eine Unternehmensgründung und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf frühestens nach Beginn der Förderung erfolgen. Diese wird über die Hochschule beantragt und verwaltet. Die Betreuung erfolgt über einen Mentor der Hochschule und durch die Gründungsberatung. Es besteht die Möglichkeit, das Programm „Junge Innovatoren“ an ein EXIST Stipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie anzuschließen.

Es können sich Einzelpersonen oder Gründungsteams mit bis zu drei Personen bewerben. Wichtig ist, dass sich die Gründerinnen und Gründer auf die Existenzgründung fokussieren. Ein Studium nebenher, das Schreiben einer Abschlussarbeit oder eine Berufstätigkeit ist nicht gleichzeitig möglich. Ausnahme ist eine geringfügige Beschäftigung.

Die vier Bausteine der Förderung

  • Anstellung der Gründerin oder des Gründers bei der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung für bis zu 12 Monate im Umfang einer halben Stelle im TV-L bis max. Stufe 13-3. Es können bis zu drei Gründungsteammitglieder gefördert werden.
  • Sachmittel- und Investitionsausgabenförderung bis zu einer Gesamthöhe von 20.000 € (die angeschafften Gegenstände gehören zum Eigentum der Hochschule oder Forschungseinrichtung)
  • Möglichkeit zur kostenfreien/kostenlosen Nutzung der Ressourcen der Hochschule bzw. der Forschungseinrichtung
  • Betriebswirtschaftliche Weiterbildung durch Gruppen- oder Einzelcoaching

Zielgruppe

  • Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Absolventen und Absolventinnen, die ihre Tätigkeit bzw. ihr Studium an der Hochschule nicht länger als 36 Monate vor dem Ablauf der Abgabefrist für die Förderanträge unterbrochen bzw. abgeschlossen haben.
  • Bewerber und Bewerberinnen, die promovieren oder habilitieren, können frühestens ab Abgabe der Dissertation/Habilitation gefördert werden.
  • Ehemalige Stipendiaten und Stipendiatinnen des Programms EXIST

Abgabefrist

Die Abgabefrist ist in den jeweils aktuellen Ausschreibungsunterlagen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zu finden.

Junge Innovatoren – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg